Das GKV-FQWG, GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz, reduziert ab Januar 2015 den allgemeinen GKV-Beitrag auf 14,6%.
Wenn erstmals dieser neue, zukünftige Zusatzbeitrag erhoben wird, dann haben die GKV-Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch bei jeder erneuten Erhöhung des Zusatzbeitrages. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig von der 18monatigen Bindungsfrist des Versicherten an seine gesetzliche Krankenkasse. Die Situation ist jetzt wie bei anderen Versicherungen auch. Wenn die Beiträge erhöht werden, dann lohnt sich ein Versicherungsvergleich im Internet. Gewechselt wird hin zu der Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Da die medizinischen Grundleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen weitgehend identisch sind, können sie einerseits mit zusätzlichen Wahlleistungen, und andererseits mit einem niedrigen Zusatzbeitrag bei ihren Mitgliedern punkten.
Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über diese neue Situation informieren. Sobald das geschehen ist, warten die gespannt darauf, wie sich die eigene gesetzliche Krankenkasse verhält. Die gesetzlichen Krankenkassen werden sich untereinander belauern, wer wann als erster und in welchem Umfange den neuen Zusatzbeitrag erheben wird. Danach ist eine erste große Wechselwelle in der GKV zu erwarten. Auf alle Beteiligten kommen spannende Monate zur Jahreswende 2014/2015 zu.
Gewinner dieser Situation sind, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, die Versicherten. Sie können durch diese Liberalisierung der GKV zukünftig unter bundesweit rund zehn Dutzend gesetzlichen Krankenkassen auswählen.

