Lexikon

Kostenübernahmeerklärung private Krankenversicherung

Die Kostenübernahmeerklärung in der privaten Krankenversicherung ist erforderlich, wenn der Tarif bestimmte Leistungseinschränkungen oder maximale Erstattungsgrenzen vorsieht. Häufig werden im dentalen Bereich nur Rechnungen mit zu einer gewissen Höhe erstattet, auch im ambulanten Bereich kommen vielfältige Einschränkungen zum Ansatz. Will der Versicherte wirklich sicher sein, dass der Versicherer die Kosten einer Behandlung oder eines Hilfsmittels übernimmt, sollte er eine Kostenübernahmeerklärung anfordern.

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Direktabrechnung (Krankenversicherung und Apotheke)

Lexikon: Direktabrechnung zwischen Krankenversicherung und Apotheke – Hier reicht eine Apotheke ihre Abrechnung direkt bei dem jeweiligen Krankenversicherer ein, die Erstattung erfolgt von dort unmittelbar und ohne Umweg über den Patienten. Insbesondere bei kostspieligen verschreibungspflichtigen Medikamenten, die regelmäßig eingenommen werden, ist dies für alle Beteiligten der schnellste Abrechnungsweg.

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Hypnose

Unter Hypnose versteht man einen veränderten Bewusstseinszustand, bei dem man die ganze Aufmerksamkeit auf einen Gedanken, ein Gefühl, ein Geräusch oder auf Gerüche richtet, die restliche Umgebung gerät dabei mehr und mehr in Vergessenheit und wird unwichtig. Eine moderne medizinische Hypnose – auch als Hypnosetherapie bezeichnet – zielt darauf ab, sich ganz und gar freiwillig in Hypnose fallen zu lassen, ohne dabei im eigenen Willen eingeschränkt zu werden.

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Einlagen

Einlagen gelten als Hilfsmittel, sie werden von einem Orthopädischen Schuhmacher oder von einem Orthopädietechniker angefertigt. Dazu wird zuerst eine Diagnose der Fehlstellung erstellt, die zum Beispiel einen Spreizfuß, einen Knickfuß, einen Plattfuß, einen Hohlfuß oder einen Spitzfuß feststellen kann. Danach wird eine Einlage angefertigt, die immer auf die Fußform abgestimmt sein muss.

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Umtarifierung

Eine Umtarifierung wird in der privaten Krankenversicherung durchgeführt, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung bekanntgegeben hat. Dem Versicherten steht in diesem Fall nach Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ein Tarifwechselrecht zu. In diesem Fall bleibt der Versicherte bei seiner Gesellschaft unter Vertrag, die Altersrückstellungen bleiben voll erhalten.

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Facharztprinzip

Das Facharztprinzip greift im ambulanten Bereich der privaten Krankenversicherung.
Sieht ein Tarif das Facharztprinzip vor, werden Leistungen von Fachärzten nur dann in vollem Umfang erstattet, wenn zuvor ein Hausarzt oder ein Allgemeiner Arzt zur Konsultation und zur Erstdiagnose herangezogen wurde.

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Patientenquittung

Der Begriff der Patientenquittung greift in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kann eine Patientenquittung dazu beitragen, die in Anspruch genommene Leistung bei einer Behandlung mit den resultierenden Kosten nachzuvollziehen.

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Funktionstraining

Ein Funktionstraining greift nach einer Rehabilitation, und es soll dazu dienen, durch Krankengymnastik oder Ergotherapie bestimmten Körperpartien wieder zu ihrer vollen Funktionsfähigkeit zu verhelfen. Dazu gehören vor allem Muskeln und Gelenke.

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Arbeitstherapie

Die Arbeitstherapie ist eine arbeits- und berufsbezogene Maßnahme, die im Rahmen einer Rehabilitation erforderlich sein kann. Sie ist ein eigenständiges Behandlungsfeld, das zur Ergotherapie gehört. Eine arbeitstherapeutische Maßnahme ist damit eine dosierte körperliche oder geistige Arbeit, die im Rahmen einer langfristigen Rehabilitation oder in einer Suchtklinik als längerfristige Maßnahme durchgeführt wird.

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Hufelandverzeichnis

Das Hufelandverzeichnis ist die Basis für alle alternativen Heilmethoden, die von den Krankenversicherungen grundsätzlich erstattet werden. Eine alternative Heilmethode, die nach dem Hufelandverzeichnis anerkannt und aufgenommen ist, wird von den privaten Krankenversicherungen oder den Zusatzkrankenversicherungen erstattet, sofern der gewählte Tarif eine entsprechende Leistung vorsieht.

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Leistungsanpassung

Der Begriff der Leistungsanpassung greift überwiegend in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Umfang der Leistungspflicht wird in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesetzgeber festgelegt

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