Zahnzusatzversicherung Vergleich

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Zahnzusatzversicherung Vergleich
Foto: ©iStock.com/alvarez

Worauf kommt es beim Vergleich der Zahnzusatzversicherung an und worauf sollen Versicherte achten, bevor sie einen Vertrag abschließen?

Eine private Zahnzusatzversicherung empfiehlt sich für Versicherte, die sich nicht nur auf den Schutz ihrer gesetzlichen Krankenkassen verlassen wollen. Die Kassen zahlen bei Zahnersatz lediglich einen genau definierten Festzuschuss, so dass die Kosten für hochwertige Inlays, Kronen oder Implantate zu einem großen Teil selbst bezahlt werden müssen.

Doch worauf kommt es beim Zahnzusatzversicherung Vergleich an? Worauf sollen Versicherte achten, bevor sie einen Vertrag abschließen? Und welche Anbieter bieten im Vergleich die besten Tarife für die Zahnzusatzversicherung an?

Zahnzusatzversicherung Vergleich: Leistungen und Beiträge

Im Zahnzusatzversicherung Vergleich geht es zunächst um die Leistungen und um die Kosten. Häufig hört man, dass nur der Preis ausschlaggebend für die Güte eines Tarifs sei. Dieser Ansatz wird von Versicherungsexperten kritisch bewertet. Als Anhaltspunkt gilt, dass die Kosten für den Versicherungsschutz umso höher sind, je großzügiger die Leistungen bemessen sind.

Wer also eine Zahnzusatzversicherung wählt, die lediglich den Bereich Zahnbehandlung und Prophylaxe abdeckt, darf geringere Kosten erwarten als ein Versicherter, der auch Zahnersatzmaßnahmen mitversichern lassen will. Trotzdem sind die Kosten nicht das entscheidende Kriterium für den Kauf. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Tarif genau zum Bedarf des Versicherten passt.

Bevor man einen Tarif abschließt, sollte man sich also unbedingt darüber Gedanken machen, welche Absicherung man für die Zahnzusatzversicherung sucht und welche Versorgungslücke man schließen will. Aus dem persönlichen Bedarf ergibt sich dann die Wahl des passenden Tarifs.

Zu unterscheiden sind die Tarife, die nur Zahnbehandlung und Vorsorge abdecken von denjenigen, die Zahnersatz und Kieferorthopädie absichern. Viele Tarife der Zahnzusatzversicherung lassen sich aus beiden Modulen kombinieren, oder sie bieten auch das komplette Paket an Kostenerstattungen an, um dem Patienten den vollumfänglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Schon aufgrund dieser Unterscheidung nach Zahnbehandlung, Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie sollte jeder Versicherte seinen Bedarf also genau ermitteln, bevor er den eigentlichen Tarifvergleich durchführt.

Neben den Leistungen der Zahnzusatzversicherung sind selbstverständlich auch die Beiträge von Bedeutung. Testinstitutionen wie Stiftung Warentest warnen immer wieder davor, wie groß die Bandbreite der Versicherungsprämien ist. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter liegen pro Jahr häufig mehrere 100 Euro Unterschied. Deshalb lohnt es sich, im Preis-Leistungs-Vergleich auch einen Blick auf die Versicherungsprämien zu werfen.

Auf diese Kriterien kommt bei der Überprüfung an

Sobald man sich entschieden hat, ob nur eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlung, für Prophylaxe, für Zahnersatz oder doch für das gesamte Paket an Leistungen abgeschlossen werden soll, betrachtet man die einzelnen Tarife. Ein Onlinerechner hilft, die veröffentlichten Tarifwerke am Markt in einer verständlichen Übersicht gegenüberzustellen.

Solche Rechner für die Zahnzusatzversicherung greifen auf die gängigen Tarife zu und erstellen anhand der gewünschten Leistungen eine Reihenfolge nach dem Beitrag. So kann man leicht den günstigsten und den teuersten Anbieter ermitteln, und auch alle dazwischen angesiedelten Tarife sind natürlich im Vergleich berücksichtigt.

Ein wichtiges Kriterium ist die Höhe der Kostenerstattungen. Sie wird in Prozentsätzen angegeben. Viele Tarife sehen nur Leistungen vor, wenn die gesetzliche Krankenkasse ihren Anteil an den Behandlungskosten bereits gezahlt hat. Diese Tarife erkennt man an der Auflage „Einschließlich Vorleistung der gesetzlichen Kasse“.

Natürlich ist es sinnvoll, zuerst die Erstattung der Kasse in Anspruch zu nehmen und danach um die Zahlung der Restkosten bei der privaten Zahnzusatzversicherung zu bitten. Es kann aber auch interessant sein, eine hohe Kostenerstattung zu wählen, wenn keine Vorleistung der gesetzlichen Versicherung angerechnet wird.

Damit sind nämlich auch Leistungen der Zusatzversicherung vorgesehen, sofern die GKV nicht in Anspruch genommen wird. Im Idealfall entscheidet man sich für die höchstmögliche Kostenerstattung des privaten Zusatzversicherers ohne Anrechnung des GKV-Zusatzbeitrags.

In vielen Tarifen ist eine Summenbegrenzung in der ersten Zeit nach dem Vertragsabschluss vorgesehen. Das heißt, dass in den ersten Versicherungsjahren nur Erstattungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze möglich sind. Üblich ist eine Erstattung im ersten Jahr von bis zu 1.000 Euro, im zweiten Jahr bis zu 2.000 Euro, im dritten Jahr bis zu 3.000 Euro.

Manche Tarife für die Zahnzusatzversicherung sehen eine Ausdehnung der Zahnstaffel auf insgesamt fünf Jahre vor. Eine solche Zahnstaffel kann sinnvoll sein, um die Kosten für den Versicherungsschutz zu minimieren. Wenn dann aber kostspielige Behandlungen anstehen, kann es sein, dass man einen größeren Teil der Auslagen aus eigener Tasche bezahlen muss.

Ob ein Tarif mit Summenbegrenzung in Frage kommt, liegt also auch daran, ob in absehbarer Zeit Leistungen aus der Versicherung beansprucht werden müssen oder ob das Gebiss gesund ist.

Frage nach Altersrückstellungen im Zahnzusatzversicherung Vergleich

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal der Tarife sind die gebildeten Altersrückstellungen. Üblicherweise werden die Preise für private Krankenzusatztarife mit Rückstellungen für das Alter kalkuliert. Das heißt, dass der Versicherte schon zu Beginn der Vertragslaufzeit einen Aufschlag zahlt, der zur Bildung von Rücklagen für das Alter angespart wird. Damit möchte man die Beiträge im Alter frühzeitig minimieren, denn meist steigen die Krankheits- und Behandlungskosten im Alter stetig an.

Durch die angesparten Altersrückstellungen sollen die Beiträge im Alter stabil gehalten werden. Der Versicherte kann in der Regel davon ausgehen, dass ein Tarif der Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen zwar von Anfang an etwas teurer ist, doch dafür steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter moderat an.

Bei Tarifen ohne Altersrückstellungen verzichtet der Versicherer darauf, Rücklagen für das Alter zu bilden. Deshalb sind diese Tarife für junge Versicherte sehr günstig. Wissen muss man aber, dass die Versicherungsbeiträge im Alter stark ansteigen können.

Ob man sich für einen Tarif mit oder ohne Rückstellungen entscheidet, ist letztlich eine Frage der persönlichen Präferenz. Tarifwerke mit sehr guten Leistungen gibt es sowohl mit Altersrückstellungen als auch ohne Rücklagen.

Test der Zahnzusatzversicherungen – Beste Tarife finden

Aktuelle Tests von Stiftung Warentest und Co. zeigen, dass sehr viele private Krankenversicherer mit guten Tarifen für die Zahnzusatzversicherung auf den Markt gehen. Die großen Verbraucherschutzinstitutionen führen in regelmäßigen Abständen Analysen der Tarife durch und geben ihre Rankings bekannt. Anhand eines solchen Rankings kann sich der Versicherte dann entscheiden, welcher Tarif für ihn in Frage kommt.

Im besten Fall entscheidet man sich für ein Tarifwerk, das optimal auf den persönlichen Versorgungsbedarf zugeschnitten ist und das von einer Testinstitution wie Stiftung Warentest ausgezeichnet wurde. Sofern es gelingt, für den individuellen Versicherungsbedarf einen prämierten Tarif zu finden, stehen die Chancen gut, im Versicherungsfall genau die Leistungen zu erhalten, die man sich für den optimalen Versicherungsschutz gewünscht hat.

Die Testergebnisse für die Zahnzusatzversicherung werden in regelmäßigen Abständen erneuert. Deshalb sollte man vor dem Vertragsabschluss immer eine aktuelle Analyse als Entscheidungshilfe heranziehen. Sofern man einen Tarifrechner nutzt, um den Vergleich durchzuführen, ist ein Vertragsabschluss häufig sofort aus dem Rechner heraus möglich.

Es genügen dann nur wenige Angaben, um den Versicherungsvertrag sofort abzuschließen. Alternativ kann man einen versierten Versicherungsmakler bitten, den Zahnzusatzversicherung Vergleich durchzuführen und die nachfolgende Abwicklung mit dem Versicherer für den Vertragsabschluss zu übernehmen.

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