Chiropraktiker Kosten Krankenkasse

Chiropraktiker Kosten Krankenkasse

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Chiropraktiker Kosten Krankenkasse: Die Kosten für einen Chiropraktiker werden nicht flächendeckend von den gesetzlichen Krankenkassen oder den privaten Krankenversicherungen übernommen. Was also muss man beachten, bevor man sich für eine Behandlung bei einem Chiropraktiker entscheidet, und wie stellt man eine hohe Erstattung der Kosten sicher?

Das menschliche Nervensystem und die Wirbelsäule spielen für unser Wohlbefinden eine elementare Rolle. Über das zentrale Nervensystem im Gehirn und im Rückenmark werden wichtige Nervenimpulse für viele Funktionen des Körpers gesteuert. Angefangen bei der Bewegung über die Atmung, den Herzschlag und die Verdauung bis zum Immunsystem reichen die Impulse der Nerven und ihrer Bahnen durch den Körper.

Gerät der Fluss der Nervenimpulse aus dem Takt, entstehen Verschiebungen der Wirbelsäule oder wirken andere externe Reize auf den sensiblen Organismus ein, drohen dauerhafte Erkrankungen. Die Chiropraktik setzt hier an und erzielt häufig überraschende Erfolge.

Trotzdem werden die entstehenden Kosten nicht flächendeckend von den gesetzlichen Krankenkassen oder den privaten Krankenversicherungen übernommen. Was also muss man beachten, bevor man sich von einem Chiropraktiker behandeln lässt, und wie stellt man eine hohe Kostenerstattung sicher?

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Chiropraktiker Kosten: Krankenkasse und private Krankenversicherungen mit unterschiedlichen Regeln

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Zunächst muss man wissen, dass die gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie die privaten Krankenversicherer sehr unterschiedliche Vorgaben für eine Erstattung der Chiropraktiker Kosten machen. Noch vor wenigen Jahren galt die Maßgabe, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Übernahme der Auslagen vorsieht.

Wer eine Behandlung bei einem Chiropraktiker wünschte, musste dafür selbst in die Tasche greifen und jede einzelne Sitzung selbst bezahlen. Schon bei durchschnittlichen Behandlungskosten von 50 Euro pro Termin konnten so enorme Kosten entstehen.

Bei den privaten Krankenversicherern zeigte man sich etwas großzügiger, von ihnen wurden die Chiropraktiker Kosten häufig erstattet. Heute ist die Situation etwas komplexer. Gesetzlich wie privat Versicherte müssen wissen, dass es eine einheitliche Aussage zur Übernahme der Chiropraktiker Kosten nicht gibt. Deshalb sollte man vor dem Beginn der Behandlung unbedingt mit der Krankenkasse oder dem Versicherer klären, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist.

Wird die Behandlung begonnen und reicht man die erste Rechnung ohne eine Vorabklärung ein, besteht die Gefahr, dass Krankenkassen und Versicherer die Erstattung schon deshalb ablehnen, weil die Behandlung ohne Rücksprache begonnen wurde. Deshalb lohnt ein Anruf bei dem Versicherer, um alle Rückfragen bereits im Vorfeld zu beseitigen.

Berechnung Chiropraktiker Kosten Krankenkasse nach festen Grundlagen

Berechnung Chiropraktiker Kosten

Ein Chiropraktiker wird seine Gebühren in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellsten Fassung berechnen. Alternativ kann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) erstellt werden. Üblicherweise muss der Patient die Auslagen sofort bei Erhalt der Rechnung bezahlen und danach bei seinem Versicherer zur Erstattung einreichen. Damit folgt die Abrechnung dem Prinzip der privaten Krankenversicherung.

Auch dort erhalten die Patienten nach der Behandlung eine auf ihren Namen ausgestellte Rechnung, die sie selbst begleichen und danach bei ihrem Versicherer zur Erstattung vorlegen. Als Versicherter sollte man also bei der Rechnungserstellung darauf achten, dass alle nötigen Angaben zum behandelten Patienten, zur Art der Behandlung, zur Abrechnungsbasis sowie zur angewandten Gebührenordnung gemacht werden, damit es nicht zu Problemen bei der Erstattung der Chiropraktiker Kosten durch die Krankenkasse kommt.

Chiropraktiker Kosten Krankenkasse: Das müssen gesetzlich Versicherte wissen

Informationen Chiropraktiker Kosten Krankenkasse Abrechnung

Damit die gesetzliche Krankenkasse mindestens einen Teil der Chiropraktiker Kosten übernimmt, sollte man mit der Rechnung ein Schreiben des Hausarztes oder des Facharztes vorlegen, der die Behandlung empfiehlt. Damit erhöhen sich die Chancen, eine vollständige oder mindestens teilweise Erstattung der Kosten für den Chiropraktiker zu erwirken.

Einige Krankenkassen wie die AOK NordWest haben einzelne Chiropraktiker in das Ostheopathenverzeichnis aufgenommen. In der Folge wird ein hoher Prozentsatz einer ostheopathischen oder chiropraktischen Behandlung gezahlt. Für gesetzlich Versicherte lohnt sich eine Anfrage bei ihrer Krankenkasse, ob sie sich dem Vorgehen der AOK anschließt und ähnliche Vereinbarungen mit den lokal ansässigen Therapeuten abgeschlossen hat.

Wer bei der Anfrage bereits den Namen und die Anschrift des behandelnden Fachmanns angibt oder wer sich auf eine Empfehlung seiner Krankenkasse beruft, erhöht die Chancen einer Erstattung der Chiropraktiker Kosten durch die gesetzliche Kasse deutlich.

Chiropraktiker Kosten und die PKV: Diese Regeln gelten für Versicherte in der PKV

Als privat Versicherter lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. In den Versicherungsbedingungen sollte enthalten sein, ob die Kosten für Heilpraktiker oder für alternative Heilmethoden erstattet werden. In einigen Policen können auch Behandlungen durch einen Chiropraktiker explizit aufgeführt sein. Die Abrechnung für die Privatpatienten erfolgt in der Regel nach der geltenden Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Sofern der Tarif keine Einschränkung der Erstattung für Heilpraktikerleistungen vorsieht, ist eine vollständige Übernahme der Chiropraktiker Kosten möglich. Allerdings muss man wissen, dass die Regelungen für Privatpatienten sehr stark vom gewählten Tarif abhängen. Es gibt recht preiswerte Tarife für die private Krankenversicherung, die nur rudimentäre Kostenerstattungen vorsehen und die Heilpraktikerleistungen und ähnliche Behandlungen konsequent ausschließen. Dafür wird der Versicherte mit sehr günstigen PKV-Beiträgen belohnt.

Nachfrage telefonische Hotline Versicherer

Viele höherwertige PKV-Tarife sehen eine Kostenerstattung ganz oder teilweise vor. Da sich die Regelungen je nach Tarif aber stark unterscheiden und da auch die Höhe der Erstattung enorm schwankt, ist eine pauschale Aussage für privat Versicherte nicht möglich.

Sofern die Tarifbedingungen für den Versicherten nicht verständlich sind, lohnt sich eine Anfrage bei der telefonische Hotline des Versicherers. Dort erhält man zuverlässig Auskunft, ob eine Übernahme der Chiropraktiker Kosten im Tarif vorgesehen ist und in welcher Höhe mit einer Erstattung zu rechnen ist.

Die gleichen Bedingungen gelten für Beihilfeversicherte. Auch hier sind die Regeln des gewählten Beihilfetarifs ausschlaggebend für die Höhe der Kostenerstattung. Als Anhaltspunkt gilt wiederum, dass eine Übernahme ganz oder teilweise möglich ist, sofern die Versicherungsbedingungen des Beihilfetarifs dies zulassen.

Chiropraktiker Kosten Krankenkasse: Zusatzversicherungen als interessante Option zur Erstattung

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Viele gesetzlich Versicherte schließen eine private Zusatzkrankenversicherung als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes ab. Damit eine Übernahme der Chiropraktiker Kosten über die Zusatzversicherung in Frage kommt, muss der Tarif diese Erstattung vorsehen. In der Regel ist sie in einer ambulanten Zusatzversicherung inbegriffen, sofern diese Heilpraktikerkosten abdeckt. In einer stationären oder dentalen Versicherung ist sie also nicht enthalten.

Die Bedingungen für die Kostenerstattung können wie bei allen privaten Versicherungstarifen sehr stark variieren, deshalb lohnt sich im Zweifel eine Rückfrage beim Versicherer. Erstattungsfähig sind häufig Kosten in Höhe des einfachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte oder Heilpraktikerkosten bis zu einem festgelegten maximalen Betrag pro Jahr. Auch eine anteilige Übernahme in Höhe eines definierten Prozentsatzes pro Rechnung ist denkbar.

Kombiniert werden kann eine prozentuale Kostenübernahme mit einem Höchstbetrag pro Jahr. Der Phantasie der Versicherer ist hier keine Grenze gesetzt, so dass recht unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen. Gerade bei einer längeren Therapie lohnt es sich allerdings, die Vorgaben des Versicherers genau zu prüfen und die höchstmögliche Erstattung zu erwirken, um nicht am Ende alle Kosten selbst zahlen zu müssen.

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