Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt das Ziel eine umfassende Krankenversicherungsleistung auf Grundlage des Solidarprinzips zu verwirklichen. Damit erhält jeder gesetzlich Versicherte ein umfassendes Leistungsspektrum, welches nicht an einem bestimmten Beitrag gekoppelt ist. Der zu zahlende Beitragssatz wird von der Bundesregierung definiert. Attraktiv macht die gesetzliche Absicherung, die Möglichkeit Familienangehörige kostenfrei mit zu versichern.

Kostenlos und unverbindlich Vergleich für gesetzliche Krankenkassen >>

Wichtige Themen zur GKV in Deutschland

Die gesetzliche Gesundheitsabsicherung gehört ebenso wie die gesetzliche Pflegeversicherung zum deutschen Sozialversicherungssystem. Für Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze ist sie als Pflichtversicherung konzipiert . Der Leistungsumfang durch die GKV ist für alle Versicherten gleichermaßen geregelt, so dass es hier keine Unterschiede hinsichtlich der dargebotenen Leistungen gibt. Grundsätzlich müssen die zu erbringenden Leistungen genügend, zweckhaft und ökonomisch sein. Dabei sollen die Leistungen eine entsprechende Notwendigkeit nicht übertreffen.

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich die Beitragsbemessung und damit die Höhe des zu zahlenden Krankenkassenbeitrages nicht nach persönlichen Gesundheitsrisiken (Alter, Erkrankungen), sondern nach dem jeweiligen Einkommen, welcher dem jeweilig gültigen Beitragssatz unterworfen wird. Der Krankenversicherungsschutz in der GKV kann im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft (insbes. Arbeitnehmer und Rentner), durch eine Familienversicherung oder als freiwillige Versicherung bestehen.

Überblick der Krankenkassenarten

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) existieren für definierte Regionen, welche üblicherweise im Rahmen der Bundesländer bestehen.

Betriebskrankenkassen (BKK)
Betriebskrankenkassen können in Deutschland von Arbeitgebern bzw. Unternehmen ins Leben gerufen werden. Vorraussetzung zur Gründung einer Krankenkasse durch einen Arbeitgeber ist, dass mindestens 1.000 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer vorhanden sind. Heute können auch betriebsexterne Versicherungspflichtige Personen den Betriebskrankenkassen beitreten.

Ersatzkassen
Ersatzkrankenkassen (EKK) gründeten sich ursprünglich aus Selbsthilfegruppen.

Innungskrankenkassen (IKK)
Innungskrankenkassen dürfen grundsätzlich von Handwerksinnungen mit mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen ins Leben gerufen werden. Ein Beitritt für externe Personen ist auch hier heute möglich.

Die verschiedenen Charakteristika der gesetzlichen Kassen sind historisch gewachsen. Heute wird deutlich, dass immer wieder mehrere Krankenkassen fusionieren und die historische Herkunft der Kassen an Bedeutung verliert. Für eine Erweiterung der Leistungen stehen gesetzlich Versicherten die Möglichkeit zur Verfügung, weitere Leistungen durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung zu erhalten.

Liste 10 größte Krankenkassen
1. Barmer GEK
2. Techniker Krankenkasse (TK)
3. DAK-Gesundheit
4. AOK Bayern
5. AOK Baden-Württemberg
6. IKK classic
7. AOK Rheinland/Hamburg
8. AOK Plus
9. AOK Nordwest
10. AOK Niedersachsen

Krankenkassenwahl und Wechsel

Im Wesentlichen können gesetzlich Versicherte ihre gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Hinsichtlich eines Kassenwechsels und der damit einhergehenden Kündigung besteht allerdings eine Bindungsfrist von 18 Monaten; vergleichbar mit einer Mindestvertragslaufzeit. Das bedeutet, dass eine Kündigung erst nach einer Mitgliedsdauer von mindestens 18 Monaten möglich ist.

Ein Sonderkündigungsrecht wird den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen jedoch eingeräumt, wenn Zusatzbeiträge eingeführt oder angehoben werden. Ausschlaggebend für die Kündigungsfrist ist der Monat an dem die Kündigung erfolgt ist. Nach Ablauf dieses Monats beträgt die Frist noch zwei Monate.

Tipps der Redaktion:

Nach oben scrollen