Wechsel Private Krankenversicherung

Wechsel Private Krankenversicherung
Foto: ©iStock.com/gilaxia
Wechsel Private Krankenversicherung – Informationen und Hinweise.

Ein Wechsel der Krankenversicherung kann in verschiedenen Richtungen verlaufen. Während der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung eine große Umstellung hinsichtlich des Krankenversicherungssystems bedeutet, so ist ein Wechsel von einem Tarif oder von einer Gesellschaft zur anderen innerhalb der PKV eher mit Sparpotentialen verbunden.

Wechsel Private Krankenversicherung: Jetzt kostenlosen Vergleich anfordern

Der Zeitpunkt für den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung findet üblicherweise zum 01. Januar des folgenden Jahres statt, wenn das Jahresarbeitsentgelt des letzten Jahres oberhalb der PKV Versicherungspflichtgrenze gelegen hat.

In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, einen Wechsel vorzunehmen. Für Selbständige ist der Wechsel von der GKV in die PKV jederzeit möglich, wobei in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einzuhalten ist.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist vor allem für junge Versicherte interessant, die keine gesundheitlichen Probleme haben. Sie erhalten in der Privaten Krankenkasse einen sehr günstigen Beitrag, die bei besserer Leistung weit über dem Niveau der gesetzlichen Kassen liegen können.

Allerdings sollten gerade junge Versicherte die Familienplanung im Auge behalten bei der Fragestellung, ob ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist. Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden.

Diese Möglichkeit gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht, hier müssen sie eigene Beiträge bezahlen. Deshalb kann die GKV die insgesamt bessere Variante sein, wenn Versicherte Vorerkrankungen vorzuweisen haben oder eine Familie absichern müssen. Ein entsprechender PKV Online Vergleich für Kinder, kann hier schnell Klarheit über die zu erwartenden Kosten aufzeigen.

Jetzt kostenlose PKV-Beratung anfordern (hier klicken) >>

Wechsel Private Krankenversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse

Der Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse hinein in die private Krankenkasse kann sowohl eine bessere Leistung hinsichtlich der Gesundheitsversorgung bedeuten, als auch Sparmöglichkeiten bezüglich der Beitragszahlungen mit sich bringen. Je nach Berufsgruppe ist die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung einzutreten individuell geregelt.

Wechsel Private Krankenversicherung Regelungen Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse sobald die Versicherungspflichtgrenze mit dem Einkommen erreicht wird. Die Versicherungspflichtgrenze ändert sich in regelmäßigen Abständen und wird damit dauernd an den wirtschaftlichen Veränderungen der Volkswirtschaftlichen Variablen angepasst.

Insbesondere Kennzahlen wie die Inflation oder Gehaltssteigerungen, können maßgebliche Faktoren für die Modifizierung der Versicherungspflichtgrenze sein. Berufsanfänger haben derzeit eine Wartezeit zu beachten, bevor eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung möglich wird.

Wechsel Private Krankenversicherung: Regelungen Selbständige und Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler gilt keine Pflichtversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Berufsgruppen haben die Wahlfreiheit zwischen den beiden Absicherungssystemen, unabhängig vom monatlich erzielten Einkommen. Damit kann der Einritt in die Private Versicherung jederzeit bei Beachtung der Kündigungsfrist vollzogen werden.

Wechsel Private Krankenversicherung: Regelungen Beamte

Beamte werden hinsichtlich der Versicherungspflicht ebenso wie Selbständige und Freiberufler behandelt. Eine Pflicht welche an das Einkommen gekoppelt ist besteht auch hier nicht. Vor einem Beitritt in die Private Krankenversicherung, muss die bestehende gesetzliche Krankenkasse gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt hier zwei Monate zum Monatsende.

Hinweise Wechsel Private Krankenversicherung von der GKV

Wer ernsthaft mit einem Eintritt in die Private Krankenversicherung spekuliert, sollte zuvor sich jedoch eingehend bezüglich der persönlichen Beitragshöhe informieren. Denn die Beiträge sind stets sehr individuell. Maßgebliche Faktoren für die Höhe des Beitrages sind das Alter und der Gesundheitszustand.

Zusätzlich kann dann noch der Beitrag aufgrund des gewählten Tarifes, der gewünschten Leistungen und der Höhe der Selbstbeteiligung variieren. Damit der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen mit sich bringt, sondern auch Sparpotentiale birgt, ist ein PKV Vergleich sehr ratsam oder eine zusätzliche Beratung beim Krankenversicherungsmakler.

Wer bereits etwas älter ist, sollte in jedem Falle vor der Entscheidung für ein Verlassen der gesetzlichen Krankenversicherung genau berechnen und vergleichen ob sich der neue Tarif in der privaten Krankenversicherung tatsächlich lohnt. Aufgrund der Entwicklung der Beiträge können hier auch Nachteile hinsichtlich der Prämien bzw. der Kosten für die PKV entstehen.

Wechsel Private Krankenversicherung innerhalb

Grundsätzlich haben privat Versicherte zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit einen Wechsel vorzunehmen und einen anderen Anbieter zu wählen. Die Gründe für einen Anbieterwechsel ergeben sich üblicherweise durch eine Unzufriedenheit mit dem jeweiligen privaten Versicherer. Darüber hinaus sind häufig auch Beitragserhöhungen ein gewichtiger Grund weshalb ein Wechsel der Versicherung vollzogen wird.

Vor einem Anbieterwechsel ist es in jedem Falle ratsam die Alternativen zu vergleichen oder Rat bei einem Versicherungsmakler einzuholen, damit ein Wechsel nicht mit finanziellen Nachteilen einhergeht.

Um einen neuen privaten Anbieter für die Krankenversicherung auszuwählen, ist eine vorherige Kündigung bei der bisherigen Gesellschaft notwendig. Damit vermeiden Sie die Doppelversicherung, welche weitere Kosten verursacht.

Hinweis
Wer innerhalb einer Gesellschaft einen PKV Wechsel anstrebt, muss im Wesentlichen die entsprechenden Fristen beachten. Wer die Gesellschaft wechseln möchte, muss hingegen auf die Fristen jeweils zum Jahresende achten.

Kündigung private Krankenversicherung

1. Ordentliche Kündigung Krankenversicherung
Die Kündigung der Versicherungsgesellschaft kann mittels einer ordentlichen Kündigung erfolgen. Bei der überwiegenden Anzahl der Versicherungsverträge kann die Kündigung ordnungsgemäß mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Wer einen Vertrag mit längeren Laufzeiten besitzt, muss unter Umständen mit deutlich längeren Wartezeiten rechnen.

2. Außerordentliche Kündigung Krankenversicherung
Die Möglichkeit der Krankenversicherung außerordentlich zu kündigen besteht im Falle von Beitragserhöhungen. Die außerordentliche Kündigung hat in der Regel eine Frist von einem Monat und erlangt mit dem Beginn der Beitragserhöhung Gültigkeit.

Wer im Rahmen der PKV den Anbieter wechselt sollte sich zuvor mit den Regelungen hinsichtlich der gebildeten Altersrückstellungen vertraut machen. Üblicherweise verbleiben die Altersrückstellungen beim alten Versicherer, so dass dies bei dem neuen Anbieter zu Preissteigerungen führen kann, da hier noch keine Rückstellungen gebildet wurden.

Wer einen neuen Anbieter wählt muss sich auch im Klaren sein, dass dieser erneut eine Gesundheitsprüfung und Variablen wie das Alter erfasst, um die zu zahlenden Beiträge zu kalkulieren. Gerade für ältere Versicherungsnehmer können sich hier finanzielle Mehrbelastungen ergeben.

Wer also einen PKV Wechsel anstrebt, ist gut beraten das Vorhaben zuvor mit einem Versicherungsspezialisten der PKV zu besprechen.

Zeitpunkt Wechsel Private Krankenversicherung
Der Wechselansturm setzt üblicherweise zum Jahresende ein, wenn die Versicherer ihre Beiträge für das nächste Jahr bekannt geben, die meist mit einer Erhöhung verbunden sind. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die in der Regel bei zwei Jahren liegt, kann der Versicherte seine Gesellschaft mit einer ordentlichen Kündigung zum Jahresende wechseln. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht ihm zu, wenn eine Beitragserhöhung bekannt gegeben wurde.

Kostenloser Vergleich private Krankenversicherung >>

Was es zu beachten gilt beim Wechsel Private Krankenversicherung

In jedem Fall müssen bei einem PKV Wechsel einige Punkte beachtet werden. So ist es wichtig, dass ein lückenloser Versicherungsschutz besteht. Er ist auf die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung zurückzuführen und bedeutet, dass der Versicherte der alten Gesellschaft die Annahme des neuen Vertrags nachweisen muss. Gleichzeitig muss dem neuen Versicherer die Kündigungsbestätigung des alten Tarifs vorgelegt werden.

Bevor man sich für den Wechsel entscheidet, ist zudem zu überlegen, ob er wirklich notwendig ist. Denn mit jedem neuen Versicherer steigt das Eintrittsalter und die Versicherungsprämie, und die gebildeten Altersrückstellungen können teilweise verloren gehen.

Außerdem sollte der neue Tarif den Anforderungen des Versicherten entsprechen, so dass ein sorgfältiger PKV Vergleich empfehlenswert ist bevor man sich für eine neue Gesellschaft entscheidet. Unter Umständen kann der Krankenkassenwechsel auch durch einen Tarifwechsel bei der alten Gesellschaft vermieden werden.

Wechsel Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Bei einem angestrebten Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gilt es auch die entsprechenden Regelungen und Bedingungen zu beachten. Auch hierbei gelten für die verschiedenen Berufsgruppen unterschiedliche Bedingungen.

Wer Angestellt ist kann derzeit nur wechseln, wenn das Einkommen unterhalb Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung liegt. Wer Selbständig oder Freiberufler ist, dem ist ein Wechsel in die GKV nur möglich bei Aufgabe der Selbständigkeit.

Nach oben scrollen