Er kann von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben werden, wenn die regulären Beiträge der Versicherten nicht ausreichen, die anfallenden Kosten zu decken. Der Zusatzbeitrag ist eine der wenigen Möglichkeiten, mit denen sich die Krankenkassen noch voneinander differenzieren können.
[Adsenseresp]Da das Leistungsspektrum gesetzlich festgelegt ist, bleibt meist nur noch der Verzicht auf den Zusatzbeitrag, mit dem sich eine Kasse deutlich gegenüber der Konkurrenz abheben kann. Auch gegenüber der privaten Krankenvollversicherung sieht sich die GKV zumindest im Bezug des Preisvergleiches für die Krankenversicherungen im Wettbewerb. Daher dürften viele Krankenkassen bestrebt sein, so es finanziell tragbar ist, den Zusatzbeitrag nicht zu erheben.
Der Zusatzbeitrag gilt für alle Versicherten unabhängig von der Höhe des Einkommens. Er wird ausschließlich von dem Versicherten getragen. Anders als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst gibt es also keine Aufteilung des Beitrags auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Zu zahlen ist der Zusatzbeitrag ausschließlich von der versicherten Person. Sind Familienmitglieder beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert, fällt für sie kein Zusatzbeitrag an.
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