Gesetzliche Krankenversicherung mit zu hohen Beiträgen?

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GKV: Überhöhte Beiträge gefordert?

Der Fall eines gesetzlich Versicherten aus Niedersachsen sorgt derzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung für Aufsehen. Er deutet darauf hin, dass freiwillig Versicherte bei Einkünften aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträgen offenbar zu hohe Beiträge zahlen. Konkret geht es um die Techniker Krankenkasse (TK), doch andere gesetzliche Krankenkassen dürften ein ähnliches Verfahren anwenden.

Hintergrund des Falls ist die Berechnung von Beiträgen bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Auf den Formularen zur Berechnung der Beiträge ist offenbar eine falsche oder unpräzise Formulierung für die Berechnung der Einkünfte gewählt. Fraglich ist beispielsweise, ob bei der Berechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einnahmen und damit die Bruttomiete angegeben werden muss oder ob lediglich die Nettomiete nach Abzug aller Kosten als Einkünfte einzutragen ist. Die Krankenkasse ist derzeit der Auffassung, dass die Bruttoeinnahmen angegeben werden müssten. Das allerdings ist laut Auffassung des Versicherten rechtswidrig, denn nach Abzug aller Kosten dürfte sich die Nettomiete erheblich von der Bruttomiete unterscheiden. Dadurch wiederum dürften auch die Beiträge gravierend sinken.

Unklar ist im Augenblick, ob aus diesem Vorgehen ein Rechtsstreit folgen wird. Schon jetzt ist aber offensichtlich, dass die gesetzlichen Kassen bei diesem Vorgehen unter Umständen sehr gute Einnahmen zu verbuchen hätten. Die Kosten für eine Vermietung könnten im Lauf des Jahres eine erhebliche Größenordnung ausmachen, und damit würden sich auch die Beiträge drastisch reduzieren. Auch die Dunkelziffer ist im Augenblick nicht zu quantifizieren, da hier neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weitere Einnahmen aus Kapitalvermögen betroffen sein könnten. Es steht also zu befürchten, dass bei einer Vielzahl von Versicherten falsche Berechnungen anhand der Einnahmen angestellt worden sind, während die korrekte Angabe der Einkünfte nicht zur Kalkulation verwendet wurde. Im Steuerbescheid ist die Angabe dann wiederum korrekt, falls aber aufgrund der unpräzisen Angabe Beiträge überzahlt wurden, dauert es relativ lange, bis eine Erstattung erfolgt.

[KV Vergleich]

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