Private Krankenversicherung Mindesteinkommen: Umfassende Informationen für Angestellte zu den Einkommensregelungen für die PKV. Wer sich als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung versichern möchte, muss jährlich ein Bruttoeinkommen vorweisen können, das höher ist als die Versicherungspflichtgrenze. Nur dann fallen Sie als Arbeitnehmer nicht mehr unter die gesetzliche Versicherungspflicht und können sich privat versichern. Vor einer Entscheidung für eine Absicherung in der PKV ist es wichtig die Tarife der Versicherungsanbieter zu vergleichen.
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Weitere Informationen für Angestellte in der Krankenvollversicherung
Die Einkommensgrenze für den Beitritt in die private Krankenkasse bedeutet im Wesentlichen, dass sich vor allem besser verdienende Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung versichern dürfen. Die Regelung bezüglich des Private Krankenversicherung Mindesteinkommen gilt allerdings nicht für Selbständige und Beamte, die in jedem Fall Zugang zur privaten Krankenversicherung haben. Das nötige Private Krankenversicherung Mindesteinkommen wird auch als Jahresarbeitsentgelt oder als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Sie wird von der Bundesregierung jährlich angepasst und orientiert sich in der Höhe an der Entwicklung der Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr. In einem wirtschaftlich guten Jahr mit einer soliden Konjunktur ist also zu erwarten, dass die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird.
Aktuelle Versicherungspflichtgrenze für die PKV
Die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung ist maßgeblich für die Regulierung der Versicherungspflicht verantwortlich. Damit setzt sie einen entsprechenden Rahmen für eine Absicherung in der GKV und der privaten Absicherung. Die Einkommensgrenze und damit das Private Krankenversicherung Mindesteinkommen hat nur für angestellte Versicherte Geltung. Ein Überschreiten der jeweils aktuellen Grenze führt zur freien Wahl des Krankenversicherungssystems zwischen PKV und GKV. Alle anderen Berufs- oder Versichertengruppen genießen die Wahlfreiheit hinsichtlich des Versicherungssystems und müssen damit keine bestimmte Einkommensgrenze für den Zutritt in die PKV nachweisen.
Private Krankenversicherung Mindesteinkommen – Einkommensgrenzen:
- 2018: 59.400 EUR pro Jahr oder 4.950,00 EUR pro Monat
- 2017: 57.600 EUR pro Jahr oder 4.800,00 EUR pro Monat
- 2016: 56.250 EUR pro Jahr oder 4.687,50 EUR pro Monat
- 2015: 54.900 EUR pro Jahr oder 4.575,00 EUR pro Monat
- 2014: 53.550 EUR pro Jahr oder 4.462,50 EUR pro Monat
- 2013: 52.200 EUR pro Jahr oder 4.350,00 EUR pro Monat
- 2012: 50.850 EUR pro Jahr oder 4.237,50 EUR pro Monat
- 2011: 49.500 EUR pro Jahr oder 4.125,00 EUR pro Monat
- 2010: 49.950 EUR pro Jahr oder 4.162,50 EUR pro Monat
- 2009: 48.600 EUR pro Jahr oder 4.050,00 EUR pro Monat
- 2008: 48.150 EUR pro Jahr oder 4.012,50 EUR pro Monat
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Entwicklung Grenze Private Krankenversicherung Mindesteinkommen
In den vergangenen 10 Jahren ist die Einkommensgrenze kontinuierlich gestiegen. Im Durchschnitt lag die jährliche Erhöhung bei etwa 1,3 Prozent. Insgesamt beträgt die Steigerung von 2003 bis 2013 knapp 14 Prozent.
Berechnung des Einkommens
In die Versicherungspflichtgrenze gehen bestimmte Bestandteile des Einkommens ein. Dazu zählen das regelmäßige monatliche Bruttoeinkommen sowie vom Arbeitgeber gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Auch pauschal vergütete Überstunden gehören dazu. Nicht berücksichtigt werden einzeln ausgezahlte Überstunden oder Zuschläge, die der Arbeitnehmer aufgrund seines familiären Standes bezieht. Das kann zum Beispiel ein Kindergeld sein, das der Arbeitgeber bezahlt.
Das Private Krankenversicherung Mindesteinkommen wird regelmäßig angepasst. Arbeitnehmer welche heute noch nicht diese Grenze überschreiten, könnten dennoch in den Folgejahren aufgrund der Anpassungen diese Grenze erreichen und damit dem Zutritt zur PKV erreichen.