Private Krankenversicherung Familienversicherung

Private Krankenversicherung Familienversicherung
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Private Krankenversicherung Familienversicherung: Umfassende Informationen zur Familienabsicherung in der PKV.

Eine echte Familienversicherung kennt im Wesentlichen nur die gesetzliche Krankenversicherung. Dort werden Angehörige, die kein eigenes Einkommen erhalten, kostenfrei mitversichert. Diese Angehörigen sind regelmäßig die Kinder und Ehepartner. Die private Krankenversicherung kennt diesen Ansatz der kostenlosen Familienversicherung nicht.

Sie verlangt für jeden Versicherten einen eigenen Beitrag. Welche Absicherung für Sie und Ihre Familie die optimale Krankenabsicherung ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bedürfnissen ab. Ein Krankenkassenvergleich hilft Ihnen Klarheit zu den Beiträgen und den Leistungen der Versicherung zu erhalten.

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PKV Anbieter Familientarif

Entscheidung Private Krankenversicherung Familienversicherung oder GKV für die Familie

PKV oder GKV Familie

Hinsichtlich der Kosten kann die Entscheidung sehr wohl zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausfallen, wenn es um die Wahl des Krankenversicherungssystems geht. Allerdings gibt es heute schon einige private Versicherungsgesellschaften, die Tarife anbieten, welche für die gesamte Familie geeignet sind. Solch ein PKV Familientarif wird dann als Private Krankenversicherung Familienversicherung bezeichnet. Sie sind zumindest eine Option, die es zu prüfen lohnt, bevor man sich für einen Tarif und eine Gesellschaft entscheidet.

Trotzdem dürfte die kostenfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen an dieser Stelle doch meistens schon aus Kostengründen einfach im Vorteil sein, wenn mehrere Angehörige ohne eigenes Einkommen versichert werden sollen. Die Familienversicherung greift dann sogar recht lange, denn auch Studenten sind bis zu einem gewissen Alter im Rahmen der Familienversicherung abgedeckt.

Damit können sich junge Leute, die nicht in der Ausbildung sind, über einen recht langen Zeitraum kostenfrei mitversichern und sparen so jeden Monat die regelmäßigen Versicherungsbeiträge. Allerdings kann die Private Krankenversicherung Familienversicherung hinsichtlich der dargebotenen Leistungen oftmals deutlich mehr auch für Familien bieten. So Sie auf bestimmte Leistungen, wie ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung Wert legen, ist die PKV die richtige Wahl.

Private Familienkrankenversicherung: Absicherung in der Ehe

Private Familienkrankenversicherung Ehe
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Ehepartner nehmen in der privaten Krankenversicherung eine besondere Stellung ein. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen zur Verfügung haben.

In der privaten Krankenversicherung fällt für sie dagegen ein eigener PKV Beitrag an. Sie können im Rahmen der Ehegatten-Nachversicherung aber innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung versichert werden und kommen dann in den Genuss eines Verzichts auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Durch die fehlende Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung kann die Ehegatten-Nachversicherung aber zum echten Kostenfaktor werden, weil eben ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen ist.

Soll die Ehegatten-Nachversicherung greifen, dann muss ein gleichartiger Tarif in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden, und die bisher versicherte Person muss seit mindestens drei Monaten bei der Gesellschaft versichert sein.

Noch etwas anders sieht es aus, wenn der neue Ehegatte ein eigenes Einkommen bezieht. Dann ist dieses Einkommen maßgeblich für die Festlegung, wo er versichert wird. In Abhängigkeit von der Höhe der Einkünfte kommt dann die Pflichtversicherung oder die freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder auch die Versicherung in der privaten Krankenversicherung zum Tragen. Die Ausgestaltung der Ehepartner Krankenversicherung ist damit von Ihrer persönlichen Familiensituation und Planung abhängig.

PKV Familienversicherung: Kinder und die Krankenversicherung

PKV Familienversicherung Kinder
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Die PKV Familienversicherung für Kinder ist in vielen Fällen deutlich vielfältiger als in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Absicherung von Kindern in der privaten Krankenversicherung kann bereits ab etwa 80,- Euro erfolgen. Sollten weitere individuelle Leistungen gewünscht sein so steigt der Beitrag für die private Krankenversicherung dementsprechend.

Für Kinder werden anders als für Erwachsene in der privaten Krankenversicherung jedoch keinerlei Rückstellungen gebildet. Dies erlaubt dann jedoch einen deutlich vereinfachten Wechsel in späteren Jahren. Unter bestimmten Umständen müssen Kinder auch in der Private Krankenversicherung versichert werden – wenn nämlich beide Elternteile der Familie privat versichert sind oder der Besserverdienende privat krankenversichert ist.

Gesundheitsprüfung Kinder in der PKV

Hinsichtlich einer Gesundheitsprüfung werden allerdings Kinder genauso behandelt wie die Erwachsenen. Eine eventuelle Ausnahme von der Gesundheitsprüfung für Kinder kann nur erfolgen, wenn ein gerade geborenes Kind im Maximalabstand von zwei Monaten nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum 1. Tag des Monats, an welchem das Kind geboren wurde, in der privaten Absicherung der Eltern mitversichert wird.

Im Rahmen der Neugeborenen-Nachversicherung besteht dann ein Annahmezwang der Gesellschaft ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Dann greift der Annahmezwang der Gesellschaft, solange das Baby keine besseren tariflichen Leistungen beansprucht als das versicherte Elternteil der Familie.

Vorteile der private Krankenversicherung Familienversicherung für Kinder

Hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung bringt die Private Krankenversicherung für Kinder einige Vorteile mit sich. Gerade eventuelle Wartezeiten bei Praxisbesuchen oder die Behandlung durch den Chefarzt sind bekannte Vorzüge.

Bezüglich der Kosten ist die private Krankenversicherung für die Familie gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch im Nachteil. Während in der GKV Kinder kostenlos mitversichert werden, muss in der PKV jedes Familienmitglied eigenständig versichert werden und dementsprechend auch Beiträge entrichten.

Private Krankenversicherung Familienversicherung: Hinweise und Tipps zur Absicherung der Kinder in der PKV

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Falls erforderlich, müssen Kinder nicht im gleichen Tarif oder bei der gleichen Gesellschaft versichert sein wie die Eltern, sondern können auch allein versichert sein. Das allerdings muss in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaft zugelassen sein. Allerdings gelten dann auch für Kinder die Gesundheitsfragen, es wird eine Risikoprüfung durchgeführt und unter Umständen ein Risikozuschlag erhoben.

Die Versicherungsbeiträge für Kinder sind in der Familienversicherung wesentlich günstiger als die der Erwachsenen. Auch kann die Höhe der Selbstbeteiligung entsprechend reduziert sein. In jedem Fall muss der Versicherungsschutz kindgerecht gestaltet sein und zu den Bedürfnissen des Kindes passen. Deshalb ist eine hohe Selbstbeteiligung in der Regel nicht notwendig, wenn sie vereinbart wird um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten.

Üblicherweise benötigen Kinder häufiger einen Arzt, so dass die Selbstbeteiligung schnell ausgeschöpft ist und doch ärztliche Leistungen beansprucht werden müssen. Damit kommt eine Beitragsrückerstattung eher nicht mehr in Frage.

Auch die Unterbringung im Krankenhaus muss nicht im Ein- oder Zweibettzimmer erfolgen, sondern kann im Mehrbettzimmer stattfinden. Schließlich ist ein Blick in den dentalen Bereich wichtig. Hier geht es vor allem um solide Leistungen bei Kieferorthopädie, wenn im Kinder- und Jugendalter eine Spangenbehandlung nötig wird.

Private Familienkrankenversicherung: Notlagentarif für Kinder

PKV Notlagentarif für Kinder

Hinsichtlich der Behandlungen von Jugendlichen und Kindern, sind die privaten Versicherer angehalten freizügiger zu genehmigen. Dadurch besitzen die Gesellschaften der PKV hier einen entsprechenden Entscheidungsfreiraum. Folgende Leistungen können in der Regel vom Notlagentarif der PKV für Kinder und Jugendliche erbracht werden:

  1. Dentalbehandlungen
    Zahnbehandlungen zur Minderung von Schmerzen. Hierzu können notwendige Füllungen und auch Folgebehandlungen geleistet werden.
  2. Behandlungen aus dem Bereich der Kieferorthopädie bei entsprechender Dringlichkeit. Beispielsweise Kieferfehlstellungen mit erschwerter Möglichkeit zu kauen.
  3. Ambulante Leistungen
    Untersuchungen zur Vorsorge zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten, welche auch in den gesetzlichen Leistungslisten enthalten sind.
  4. Empfohlene Impfungen des Robert-Koch-Instituts
  5. Heilmittel und Hilfsmittel, wenn diese medizinisch notwendig sind, beziehungsweise ohne diese Leistung der Zustand des Versicherten sich verschlimmern würde.
  6. Akute Schmerzbehandlungen
    Ambulante und stationäre Behandlung sowie notwendige Hilfsmittel und Arzneimittel bei akuten Erkrankungen und Schmerzen.

PKV Familienversicherung: Konditionen für Kinder von Beamten

Beamte sind im Rahmen der privaten Krankenversicherung Beihilfeberechtigte und genießen daher den sogenannten Anspruch auf Beihilfe des Dienstherren. Der Anspruch der Eltern für die Krankenversicherung, gilt auch für Kinder von Beamten.

Private Familienkrankenversicherung von Kindern bei Scheidung

Familienkrankenversicherung Scheidung

Aktuell werden knapp 40% der Ehen hierzulande geschieden. Bei einer Scheidung ergeben sich für die Familie, je nach bestehender Absicherung, unterschiedliche Folgen für die anschließende Absicherung in der Krankenversicherung.

  • Wechsel von der PKV in die GKV Familienversicherung nach Scheidung
    Sofern die Eltern Mitglied in der privaten Krankenversicherung waren und jetzt nach einer Scheidung ein Elternteil in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, so kann nun das Kind über dieses Elternteil in der GKV, im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung, versichert werden. Das Kind hat aber nach letzter Rechtsprechung weiterhin einen Anspruch auf eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung. Denn das Oberlandesgericht Koblenz entschied in einem entsprechenden Urteil, dass der unterhaltspflichtige Elternteil dazu verpflichtet werden kann.
  • Kein Wechsel des Krankenversicherungssystems
    Keine Änderung für das Kind ergibt sich, sofern die Absicherung der Eltern sich nicht ändert. Bleiben die Eltern beide in der gesetzlichen Krankenkasse, so verbleibt auch das Kind in der Familienversicherung der GKV. Genauso verhält es sich wenn beide Elternteile in der PKV versichert sind. Auch hier bleibt die bestehende Absicherung erhalten.

Familienplanung: Schwangerschaft und die private Krankenversicherung

Wer bereits Schwanger ist und Familiennachwuchs erwartet, kann bei einem geplanten Wechsel in die PKV unter Umständen mit Schwierigkeiten konfrontiert werden. Denn für die Gesellschaften können Schwangere insbesondere aus Kostensicht zunächst ein Risiko darstellen. Denn gesundheitliche Probleme und etwaige Behandlungskosten können während der Schwangerschaft und zum Ende der Schwangerschaft erhöht sein.

Auf dieses Risiko können einige Versicherer mit Ausschlüssen von bestimmten Leistungen während der Schwangerschaft reagieren und können somit beispielsweise nur reguläre Leistungen anbieten. Im Rahmen der private Krankenversicherung ist es daher sinnvoll bereits während der Familienplanung sich für eine bestimmte Krankenversicherung zu entscheiden und entsprechend zu reagieren.

Die privaten Krankenversicherer können darüber hinaus auch eine Aufnahme verweigern oder den Beitritt zeitlich einschränken. So kann ein Beitritt nur bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche gestattet sein. Wer sich frühzeitig hier informieren möchte, sollte sich entsprechend über die Familienversicherung für die private Krankenversicherung von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten lassen.

Schwangerschaft Familienversicherung
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Wer bereits privat versichert ist und schwanger wird, erhält in der PKV alle vereinbarten Leistungen und darf je nach Tarif von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren. Für Schwangere können dabei erweiterte Zusatzleistungen der PKV interessant sein, welche auf die Beobachtung der Entwicklung des Ungeborenen abzielen.

Sobald das Kind geboren ist, kann eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung erfolgen. Die Absicherung des Neugeborenen muss binnen zwei Monaten erfolgen. Zu beachten ist hierbei, dass die private Krankenversicherung nur dann greifen kann, wenn das Elternteil der Familie mit dem höherem Einkommen bereits seit über drei Monaten in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist.

Private Krankenversicherung Familienversicherung Tarife

Einige Gesellschaften haben mittlerweile nun auch Tarife für die Familienversicherung im Produktspektrum. Sie zeichnen sich durch eine solide Leistung in allen Versicherungsbereichen aus, gewähren also Kostenerstattungen für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Heilmittel.

Hinzu kommen die Leistungen für einen Krankenhausaufenthalts und im Zahnbereich. Sie entsprechend in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Häufig sind diese Tarife an eine überschaubare Selbstbeteiligung geknüpft. Sie kann in Abhängigkeit vom gewählten Tarif für alle Familienmitglieder gelten oder für jedes einzelne Familienmitglied.

Familienversicherung PKV und das Mutterschaftsgeld

Familienversicherung PKV Mutterschaftsgeld

Schwangere Versicherte im Angestelltenverhältnis, besitzen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Rahmen des Mutterschutzes. In der PKV erfolgt die Zahlung des Mutterschaftsgeldes als Einmalzahlung. Damit die Zahlung erfolgen kann, müssen Versicherte selbst aktiv werden. Denn eine automatische Benachrichtigung und eine entsprechende nachgelagerte Zahlung sind nicht Teil des Prozesses.

Damit die Leistung von der privaten Krankenversicherung erfolgt, muss ein Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamts eingereicht werden. Zu den Unterlagen muss der berechnete Geburtstermin des Frauenarztes mit eingereicht werden.

Zeit für die Familie: Elternzeit und die Private Krankenversicherung Familienversicherung

Elternzeit Familienversicherung

Für junge Familien ist die Elternzeit mittlerweile eine sehr gute Möglichkeit, um den Start in das Familienleben zu meistern. Nicht nur Frauen nehmen diese Möglichkeit wahr. Auch immer mehr berufstätige Männer nehmen sich für ihre Familie die Zeit und gehen in die Elternzeit. Im Rahmen der Private Krankenversicherung Familienversicherung gibt es doch einige Punkte die beachtet werden möchten.

Wichtig zu wissen ist es, dass der Zuschuss des Arbeitgebers für die private Krankenversicherung entfällt. Wer darüber hinaus hinsichtlich der Einkommenshöhe unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, für dem gilt dann wieder die Versicherungspflicht. Damit einhergeht eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Sofern zu erwarten ist, dass nach der Elternzeit das Einkommen wieder über der Versicherungspflichtgrenze liegen wird, der kann vorausschauend bereits eine Anwartschaftsversicherung für die private Krankenversicherung abschließen.

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