
Nürnberger Versicherung verbessert Konditionen für Berufsunfähigkeitsversicherungen
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Bedingungsänderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Vertragsbedingungen der Nürnberger Versicherung wurden deutlich kundenfreundlicher gestaltet. Der wichtigste Punkt dürfte die Wiedereingliederungshilfe sein, welche das Unternehmen denjenigen Versicherungsnehmern auszahlt, die nach einer Reha-Maßnahme - finanziert durch Leistungen aus der BU-Police - und der anschließenden Umschulung eine neue Tätigkeit aufnimmt. Die Nürnberger Versicherung möchte damit die Berufsaussichten ihrer BU-Policeninhaber deutlich verbessern, was letztendlich allen Beteiligten zugutekommt: dem Versicherungsnehmer selbst, der Gemeinschaft der Versicherten und natürlich auch dem Unternehmen. Die Höhe der Wiedereingliederungshilfe entspricht der vorher gezahlten BU-Rente, insgesamt können es 12.000 Euro (verteilt auf sechs Monatsrenten) werden.
Flexibilität durch Stundungsoption
Die zweite Verbesserung - eine mögliche Stundung der Beiträge - soll die Versicherungsnehmer entlasten. Diese zahlen normalerweise auch während einer Prüfung der Leistungspflicht ihre Beiträge. Diese Vertragsbedingung hat die Nürnberger Versicherung nun deutlich zugunsten der Versicherungsnehmer erweitert, indem sie diesen auf Wunsch eine zinslose Stundung ihrer Beiträge gewährt. Diese Regelung gilt, bis über die Leistungspflicht endgültig entschieden wurde. Vor der Neuregelung hatte eine 5-Jahres-Frist für Stundungen gegolten. Diese Frist hat die Nürnberger Versicherung aufgehoben, die Stundung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab sofort ohne Maximalfrist möglich.

