Leistungsvoraussetzungen Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungsvoraussetzungen Berufsunfähigkeitsversicherung
Foto: ©iStock.com/Yuri
Leistungsvoraussetzungen Berufsunfähigkeitsversicherung: Während der Durchführung der Leistungspflicht trifft der Versicherer immer wieder auf Voraussetzungen, welche für den Eintritt der Leistungspflicht zu erfüllen sind. Dazu zählt beispielsweise eine Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers.

Leistungsvoraussetzungen Berufsunfähigkeitsversicherung: Pflichtverletzungen und Berufsunfähigkeit von 50 Prozent

Hat der Versicherte vor dem Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte medizinische Details nicht genannt, oder hat er Gesundheitsfragen nicht korrekt oder umfassend beantwortet, könnte daraus die Einrede der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung resultieren. In diesem Fall wäre der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Damit die Berufsunfähigkeitsleistung gezahlt wird, ist eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent festzustellen, so zumindest lautet die Regelung bei den meisten Versicherungsgesellschaften. Wird diese anhand der medizinischen und der beruflichen Leistungsprüfung positiv beschieden, ist eine maßgebliche Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente geschaffen.

Leistungsvoraussetzungen Berufsunfähigkeitsversicherung: Jetzt kostenlosen Vergleich anfordern

Leistungsanerkennung zeitlich befristet und unbefristet

Schließlich kann die Leistungsanerkennung zeitlich befristet und unbefristet sein. Hier geht es um den zeitlichen Umfang der Berufsunfähigkeit, wobei es für den Versicherten von Vorteil ist, wenn nur eine einmalige Befristung ausgesprochen wird. Hochwertige Tarife verzichten auf eine zeitliche Befristung der Leistung, denn sie führt regelmäßig dazu, dass der Versicherte erneut den Nachweis der anhaltenden Berufsunfähigkeit erbringen muss.

Leistungsvoraussetzungen Berufsunfähigkeitsversicherung: Untersuchung der Verweisbarkeit

Und schließlich behält sich der Versicherer im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen noch vor, die Verweisbarkeit zu untersuchen, sofern die Versicherungsbedingungen dies zulassen. Zu unterscheiden sind die abstrakte und die konkrete Verweisung, welche den Versicherten auf eine andere zumutbare Tätigkeit oder auf eine konkrete andere Beschäftigung verweisen, bevor der Leistungsfall eintritt.

Sind alle diese Voraussetzungen positiv beschieden, tritt der Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung ein, der Versicherte gilt als berufsunfähig. Das gesamte Prüfverfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen, und häufig besteht zwischen dem Versicherer und dem Versicherten auch keine Einigkeit hinsichtlich der Leistungsvoraussetzungen. Solche Fälle müssen nicht selten vor einem Gericht entschieden werden.

bt-bu

Mehr zum Thema:

Scroll to Top