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Versicherungsexperten raten auch Tarife mit Gesundheitsprüfung in die engere Wahl einzubeziehen.
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Viele Kunden glauben offenbar, bei einem Tarif ohne Gesundheitsfragen einen hochwertigen Versicherungsschutz zu erhalten, ohne dabei Auskunft zu Vorerkrankungen oder zu bereits begonnenen oder empfohlenen Behandlungen geben zu müssen. Das ist allerdings nicht der Fall. Wenn in den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss nämlich hohe Rechnungen für Zahnarztleistungen zur Erstattung eingereicht werden, untersucht der Versicherer regelmäßig, ob die Behandlung schon vor dem Vertragsabschluss erforderlich war oder sogar fest ins Auge gefasst wurde. Vereinfacht gesagt, gibt es am Markt wohl keinen Versicherer, der eine Leistung ohne umfassende Prüfung erbringt. Diese Leistungsprüfung ist allerdings auch erforderlich, denn damit sichert sich die Gesellschaft ab, dass sie keine unnötigen Ausgaben vornimmt. Deshalb raten Versicherungsexperten auf der einen Seite, auch Tarife mit Gesundheitsprüfung in die engere Wahl einzubeziehen. Auf der anderen Seite empfehlen sie dringend, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Geschieht das nicht, riskiert der Versicherte, seinen Schutz spätestens dann zu verlieren, wenn der Versicherer Kenntnis von der falschen Beantwortung erhält. In diesem Fall hilft auch kein Gerichtsprozess mehr, denn die Gesetzgebung hat in der Vergangenheit bereits mehrfach im Interesse der Versicherer entschieden, wenn sich der Versicherte einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig macht. Deshalb gebührt den Gesundheitsfragen beim Abschluss der Zusatzkrankenversicherung die größte Aufmerksamkeit.

