
Jetzt informiert die Gesellschaft ausführlich über ein Wechselrecht in den Tarif Esprit, sofern Versicherte eine Beitragserhöhung akzeptieren mussten.
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Unter anderem werden in der Tarifreihe Esprit X die Beiträge für Männer angehoben, sofern es sich noch um einen Bisex-Tarif handelt. Der Tarif Esprit sieht dagegen in der Bisex-Variante keine Erhöhung vor. Letztlich reduziert sich damit ein Beitragsunterschied zum leistungsstärkeren Tarif Esprit. Versicherte, die mit der Beitragsanhebung im Esprit X nicht einverstanden sind, können somit problemlos in den Tarif Esprit wechseln. Dieser Wechsel kann sogar noch bis im nächsten Jahr durchgeführt werden. Mit dieser sehr attraktiven Wechseloption möchte der Versicherer gezielt auf Kunden zugehen, die nach der Beitragserhöhung über den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft der privaten Krankenversicherung nachdenken. Der Versicherer mit Sitz in Hamburg möchte diesen Wechsel offenbar gezielt verhindern und bietet deshalb ein langfristiges Wechselrecht an.
Bei der geplanten Umstellung wird auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen verzichtet. Somit wären Krankheiten bedeutungslos, die in der Zwischenzeit seit dem Vertragsabschluss des Esprit X aufgetreten sind. Sie werden nicht zu einem Kostenzuschlag führen, und sie verursachen auch keine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss.
Insgesamt ist dieses Wechselrecht äußerst attraktiv für den Versicherten. Vor allem vor dem Hintergrund der gebildeten Altersrückstellungen bietet es sich an, von einem Wechsel zu einem anderen Versicherer abzusehen. Dann nämlich geht ein großer Teil der gebildeten Altersrückstellungen verloren. Wer aber beim Deutschen Ring bleibt, erhält diese Altersrückstellungen und darf auch im Alter mit konstanten Beiträgen bei soliden Leistungen rechnen. Von einem Wechsel in den leistungsstärkeren und günstigeren Tarif Esprit profitieren somit alle Beteiligten.

