Altersrückstellung PKV Private Krankenversicherung

Altersrückstellung PKVAltersrückstellung PKV: Wohl kaum ein Thema sorgt in der privaten Krankenversicherung so sehr für Unruhe wie die PKV Altersrückstellungen. Jeder Versicherte baut diese Altersrückstellungen im Lauf der Jahre bei seinem Versicherer auf, sie dienen als Rücklage dazu, einem massiven Anstieg der Versicherungsbeiträge im Alter vorzubeugen.

Altersrückstellung PKV: Zusammenhang Beitragskalkulation und PKV-Kosten im Alter

Ein privater Krankenversicherer unterstellt bei der Kalkulation des PKV Beitrages für den Versicherungsschutz, dass ein Versicherter mit zunehmendem Alter höhere Krankheits- und Behandlungskosten verursacht. An diesen Kosten wird der Versicherte in der Krankenvollversicherung unmittelbar beteiligt. Die logische Konsequenz: Die Beiträge steigen im Alter.

Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber deshalb einen gesetzlichen Zuschlag eingeführt, der heute bereits Rückstellungen für die anfallenden Krankheitskosten im Alter aufbaut. Doch gerade diese PKV Altersrückstellungen geraten immer wieder in die Kritik, scheinen sie doch nicht auszureichen, um die steigenden Krankheitskosten tatsächlich abzudecken. Vor diesem Hintergrund fürchten vor allem ältere Versicherte massive Beitragssteigerungen im Alter.

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Steigende PKV Beiträge im Alter – Muss das sein?

Für viele ältere Versicherte in der PKV ist es ein echter Grund zur Sorge: Jahr für Jahr vermelden die Versicherer steigende Beiträge. Schuld daran sind einerseits die Krankheits- und Behandlungskosten, die dank modernster medizinischer Verfahren steigen. Andererseits verursachen ältere Versicherte höhere Kosten, sie nehmen regelmäßig ärztliche Hilfe in Anspruch und benötigen mehr Medikamente.

Beispiel: Ein 80-jähriger Versicherter verursacht der Gesellschaft etwa das Achtfache an Behandlungskosten wie ein Mann im Alter von 40 Jahren. Beide Faktoren führen bei dem Versicherer zu höheren Kosten, die er in Form von Beitragssteigerungen an den Versicherten weitergibt.

Steigende Beiträge gehören also in einem gewissen Umfang zur privaten Krankenversicherung dazu, doch als Versicherter hat man die berechtigte Sorge, diese Beiträge spätestens mit dem Beginn des Ruhestands nicht mehr zahlen zu können. Es gilt deshalb, einen Ausgleich zu finden zwischen höheren Kosten auf der Seite des Versicherers und niedrigeren Einkommen auf der Seite der Versicherten. Die Lösung lautet „Altersrückstellung PKV“, die der Versicherte mit dem Eintritt in die PKV anspart und die im Alter dazu herangezogen werden, die Beiträge konstant zu halten. Im besten Fall können die Versicherungsbeiträge im Alter sogar sinken. Das hängt zu einem gewissen Teil davon ab, wie solide die Gesellschaft mit den eingezahlten Beiträgen haushalten kann.

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Altersrückstellung PKV: Wie hilft der Gesetzgeber?

Im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent auf den Tarifbeitrag eingeführt, der als Altersrückstellung PKV zwingend zu bilden ist. Damit greift bei allen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung ein einheitlicher Mechanismus zur Bildung von Altersrückstellungen. Einige Versicherer bieten über den gesetzlichen Zuschlag hinaus weitere Tarifbausteine an, die zusätzliche Altersrückstellungen aufbauen.

Der gesetzliche Zuschlag wird ab dem 22. Lebensjahr eines Versicherten erhoben, zu zahlen ist er bis zum 61. Lebensjahr. Er wird verzinslich angelegt und mit dem Eintritt des 65. Lebensjahres dazu verwendet, die Beitragsanpassungen aufzufangen. Zwischen dem 65. Lebensjahr und dem 80. Lebensjahr sollen die Versicherungsbeiträge konstant bleiben, ab dem 80. Lebensjahr sollen sie fallen, sofern die Altersrückstellung PKV zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbraucht sind.

Damit soll der gesetzliche Zuschlag die Beiträge mit dem Eintritt ins Rentenalter dämpfen. Die Verzinsung der Altersrückstellung PKV bei dem Versicherer erfolgt in Höhe des Garantiezinses, der im Jahr 2012 noch bei 3,5 Prozent liegt. Kann ein privater Krankenversicherer am Kapitalmarkt höhere Zinsen erwirtschaften, fließt diese Rendite den Versicherten ebenfalls zu.

Altersrückstellung PKV: Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?

So sinnvoll die Bildung von Altersrückstellungen in der PKV auch ist, so sehr muss klar sein, dass derjenige Versicherte das größte finanzielle Polster aufbaut, der frühzeitig in die PKV wechselt und bei seinem Versicherer bleibt. Für diese Versicherten ist der Zinseszinseffekt am größten.

Wer den Versicherer allerdings wechselt, verliert einen Teil der gebildeten Altersrückstellung PKV. Deshalb ist der häufig propagierte Wechsel der Gesellschaft bei Beitragssteigerungen immer vorsichtig zu beurteilen. Eine bessere Variante wird meist der Tarifwechsel sein, denn bleibt der Versicherte bei seiner Gesellschaft, bleiben auch die gebildeten Altersrückstellungen in vollem Umfang erhalten.

Altersrückstellung PKV: Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Eine Anwartschaft wird abgeschlossen, wenn die private Krankenversicherung vorübergehend ruhen soll, ohne dass die gebildeten Altersrückstellungen verloren gehen und ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.

Eine Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn die Versicherungspflichtgrenze steigt und wenn damit die gesetzliche Versicherungspflicht greift. Auch der Eintritt eines Selbständigen in ein Angestelltenverhältnis kann zur erneuten Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen. Mit einer Anwartschaft sichert man sich den Einstieg zu einem späteren Zeitpunkt zu den alten Konditionen und verliert somit keine bereits gebildeten Altersrückstellungen.

 

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