Tarifwechsel Private Krankenversicherung PKV

Unter einem Tarifwechsel versteht man den Wechsel des Tarifs innerhalb einer Gesellschaft. Je nach Art des Wechsels kann dazu eine Gesundheitsprüfung gefordert werden, oder es kann darauf verzichtet werden. So sehen viele Tarife das Wechselrecht nach einer bestimmten Vertragslaufzeit in einen höherwertigen Versicherungsschutz vor. Häufig wird dann keine zusätzliche Gesundheitsprüfung verlangt.

Ein Tarifwechsel kann aber auch auf Initiative des Versicherten in Frage kommen, wenn er sich einen höheren Versicherungsschutz wünscht. In diesem Fall kann der Versicherer unter Umständen auf einer Gesundheitsprüfung bestehen.

Schließlich steht dem Versicherten aber auch ein gesetzlich verankertes Recht auf einen Tarifwechsel zu. Dies gilt im Fall einer Beitragserhöhung. Hat der Versicherer eine Beitragserhöhung bekanntgegeben, muss er dem Versicherten das Recht einräumen, in einen anderen Tarif zu wechseln um damit seinen Beitrag in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Bietet der neue Tarif dann bessere Leistungen als der alte, darf der Versicherer wiederum eine Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten fordern. Umgekehrt hat der Versicherte die Möglichkeit, auf diese besseren Leistungen zu verzichten und einen Ausschluss zu fordern.

Ob ein Tarifwechsel aufgrund einer Erweiterung von Leistungen oder aufgrund von Sparpotentialen durchgeführt wird; eine Beratung bei der den Verantwortlichen Serviceteam der Krankenversicherung ist hierbei ratsam.

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