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Der Verzicht auf eine Karenzzeit gilt für die Zahnzusatztarife Z100, Z90Bonus, Z70, Z50/90 und alle Dental-Pro-Tarife.
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Der Verzicht auf eine Karenzzeit gilt für die Zahnzusatztarife Z100, Z90Bonus, Z70, Z50/90 und alle Dental-Pro-Tarife. In Kombination mit der gerade ausgesprochenen Beitragsgarantie bis zum Jahr 2017 erhalten Versicherte in den Zahnzusatztarifen eine sehr solide Leistung als Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass für bereits begonnene oder ärztlich empfohlene Behandlungen natürlich keine Kostenerstattungen vorgenommen werden. Ist eine solche Behandlung bekannt, behält sich der Versicherer eine klassische Gesundheit- und Risikoprüfung vor, um das Risiko genauer zu kalkulieren, dass der Versicherungsfall eintritt.
Wer also zum Jahresende plant, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, sollte die ARAG in die engere Wahl einbeziehen. Die Tarife wurden von unabhängiger Stelle mehrfach ausgezeichnet, sie bieten durchgängig ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis an. Zur Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes im Zahnbereich sind die Tarife optimal geeignet. Der geltende Wartezeitverzicht sorgt dafür, dass Leistungen bei überraschend notwendigen Behandlungen sofort gewährt werden. Wer also nach dem Vertragsabschluss einen hochwertigen Zahnersatz benötigt, kann diesen durch die Gesellschaft erstatten lassen und muss nicht die mehrmonatige Wartezeit bis zum Behandlungsbeginn hinnehmen. So lassen sich unnötige Zahnschmerzen und auch Folgeschäden im Kiefer- und Rachenbereich vermeiden.

