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Zahnersatz Krankenkasse: Der Zahnersatz gehört zu den Leistungen im dentalen Bereich, die außerdem noch die Zahnbehandlung und die Kieferorthopädie umfassen. Unter Zahnersatz versteht man Maßnahmen, die geschädigte oder nicht mehr vorhandene Zähne ganz oder teilweise ersetzen. Damit sind beispielsweise Kronen, Inlays und Brücken klassische Maßnahmen für Zahnersatz, aber auch Implantate oder ein vollständiges Gebiss.
- Zahnersatz Krankenkasse: Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber
- Zahnersatz Krankenkasse: Gesetzliche Krankenversicherung leistet nur noch Festzuschüsse
- Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) genießen größere Freiheiten
- Zahnersatz Krankenkasse: So lassen sich die Kosten für Zahnersatz senken
- Zahnersatz Krankenkasse: So sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung
Die Maßnahmen für Zahnersatz können je nach Tarif und Krankenkasse unterschiedlich reguliert werden. Einige Maßnahmen werden als Zahnbehandlung gewertet und dann meist in vollem Umfang erstattet. Andere Leistungen fallen unter Zahnersatz, der je nach Tarif meist zwischen 60 und 90 Prozent von den privaten Kassen übernommen werden.
Welcher Tarif in welchem Umfang Zahnleistungen erbringt, sollte vor einer Entscheidung für einen bestimmten Tarif eindeutig geklärt werden, da Zahnleistungen oftmals hohe Kosten verursachen können. Bereits PKV Online Rechner stellen die Kosten der Zahnleistungen den entsprechenden Beiträgen gegenüber, so dass hier sehr schnell und einfach das Preis-Leistungsverhältnis erfassbar wird.
Zahnersatz Krankenkasse: Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber
Leistungskürzungen bei Zahnersatz gehörten in den vergangenen Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Standardprogramm des Gesetzgebers. Ihm kommt die Aufgabe zu, den Umfang der medizinischen Versorgung für die gesetzlich Versicherten festzulegen. Dabei stellt er einzig und allein auf die aus medizinischer Sicht notwendigen Maßnahmen ab. In der Konsequenz wurden im dentalen Bereich immer weitere Reduzierungen der Leistungen vorgenommen. Das Ergebnis kennt jeder, der heute einen hochwertigen Zahnersatz wünscht: Ein erheblicher Anteil der Kosten ist aus eigener Tasche zu zahlen. Um diesen Anteil zu reduzieren, kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, die mindestens Leistungen für Zahnersatz abdecken sollte.
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Zahnersatz Krankenkasse: Gesetzliche Krankenversicherung leistet nur noch Festzuschüsse
Aus medizinischer Sicht umfasst Zahnersatz unterschiedliche Maßnahmen. Dazu gehören die klassischen Füllungen wie Inlays und Onlays, Kronen, Brücken oder sogar Implantate und Zahnprothesen. Der Zahnersatz muss nach den Vorgaben des Gesetzgebers zweckmäßig ausgeführt sein und die einwandfreie Funktion des Kauapparats sicherstellen. Füllungen werden deshalb auch heute noch häufig mit Amalgam angereichert, obwohl allergische Reaktionen gegen dieses Material oder eines seiner Bestandteile immer weiter zunehmen. Hinzu kommt, dass Metallfüllungen in den Zähnen schon aus der Entfernung gut zu sehen sind. Noch deutlicher wird dies bei Kronen oder Brücken. Zahnersatz, der von den Krankenkassen weitgehend bezahlt wird, mag zwar seine volle Funktion erfüllen, doch optisch ist er wenig ansprechend. Meist ist selbst aus der Ferne gut zu erkennen, dass es sich nicht mehr um die natürliche Zahnsubstanz handelt. Schon aus optischen Gründen wünschen viele Patienten deshalb einen ästhetisch aussehenden Zahnersatz, der von der eigenen Zahnreihe kaum zu unterscheiden ist. Dieser wird allerdings von den gesetzlichen Krankennkassen nicht bezahlt.
Aktuell leistet die gesetzliche Krankenkasse für Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund des Zahnarztes. Als Richtlinie kann gelten, dass der Festzuschuss rund 50 Prozent der Kosten für die Standardtherapie ausmacht. Damit trägt die Krankenkasse letztlich rund die Hälfte der Kosten, die für einen zweckmäßigen Zahnersatz anfallen. Gesetzlich Versicherte können diesen Anteil erhöhen, indem sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehen und ein Bonusheft führen. Bei einer lückenlosen Führung über fünf Jahre erhöht sich der Zuschuss um 20 Prozent, bei einer regelmäßigen Kontrolle über zehn Jahre beträgt der Zuschuss 30 Prozent. Angesichts der Tatsache, dass eine Keramikkrone in Zahnfarben allerdings rund 1.000 Euro kosten kann, wird klar, dass ein Anteil in Höhe von mehreren 100 Euro pro Krone immer aus der Tasche des Versicherten zu zahlen ist, selbst wenn die gesetzliche Krankenkasse den maximalen Festzuschuss übernimmt.
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Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) genießen größere Freiheiten
Ganz anders gestaltet sich die Situation für privat Versicherte. Hier hängen die Leistungen für Zahnersatz sehr vom gewählten Tarif ab. Günstige Einsteigertarife decken bei Zahnersatz nur rund 50 Prozent der Kosten ab. Hochwertige Tarife gehen über diese Leistungen weit hinaus, hier sind Kostenerstattungen von bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten möglich. Schon bei einer Zahnkrone erhält der Patient bei einem Premiumtarif also eine erhebliche höhere Kostenerstattung. Umso mehr macht sich dies bemerkbar, wenn Zahnersatz in Form eines Implantats oder eines Gebisses erforderlich ist. Solche Maßnahmen schlagen regelmäßig mit Kosten in hoher vierstelliger oder gar fünfstelliger Größenordnung zu Buche. Als privat Versicherter mit einem Premiumtarif hat man somit einen erheblich geringeren Anteil der Kosten selbst zu tragen als ein PKV-Kunde mit Einsteigertarif oder als ein gesetzlich Versicherter.
Zahnersatz Krankenkasse: So lassen sich die Kosten für Zahnersatz senken
Wenn ein hochwertiger Zahnersatz nötig ist, steht häufig auch die Frage nach kostensenkenden Maßnahmen im Raum. Mediziner raten dazu, mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachärzten einzuholen, um einen Vergleich ziehen zu können. Da ein medizinisch ansprechender Zahnersatz von den Zahnärzten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte mit den Kostensätzen für privatärztliche Behandlungen abgerechnet werden darf, hat ein Arzt einen erheblichen Handlungsspielraum bei der Kostenkalkulation. Das bedeutet, er kann einen Heil- und Kostenplan für seinen Patienten erstellen und dabei ganz unterschiedliche Preisansätze wählen. Preisunterschiede in Höhe von mehreren 100 Euro pro Heil- und Kostenplan sind deshalb keine Seltenheit. Wer also bei der Behandlung Geld sparen will, sollte den eigenen Arzt um ein Angebot bitten und mindestens bei einem alternativen Facharzt einen Kostenplan zum Vergleich einholen.
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Zahnersatz Krankenkasse: So sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung
Für gesetzlich Versicherte kommt der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in Frage, um die Höhe der Kostenerstattungen zu verbessern. Fast jeder private Krankenversicherer bietet mehrere Zusatztarife für den dentalen Bereich an. Einige Tarife decken ausschließlich Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie ab.
Viele Tarife umfassen aber auch alle drei Bereiche und sind somit eine optimale Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einem Tarif für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erhält der Versicherte einen sehr umfassenden Schutz, der mit der privaten Krankenversicherung vergleichbar ist. Abhängig vom gewählten Tarif sind Kostenerstattungen in Höhe von 100 Prozent für eine Behandlung möglich, wenn die Leistungen der gesetzlichen Kasse berücksichtigt werden.
Der Abschluss einer Versicherung ist nur sinnvoll, solange der Patient gesund ist und solange eine Behandlung noch nicht abzusehen ist. Sind anstehende Maßnahmen erst einmal diagnostiziert, muss der Versicherte mit einer Ablehnung seines Versicherungsantrags rechnen. Der Versicherer wird für solche Behandlungen keine Kosten erstatten, sein Fokus liegt darauf, gesunde Versicherte unter Vertrag zu nehmen.
Zu beachten ist außerdem, dass einige Versicherer ihre Tarife mit Altersrückstellungen kalkulieren. Diese Tarife sind etwas teurer als Angebote, die auf solche Altersrückstellungen verzichten. Durch die Bildung der Rückstellungen will der Versicherer die Beiträge im Alter konstant halten. Der Versicherte hat also schon frühzeitig einen etwas höheren Beitrag zu zahlen, um im Alter einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu genießen. Wer dagegen einen Tarif ohne Altersrückstellungen wählt, profitiert in jungen Jahren von einem sehr günstigen Versicherungsschutz. Muss der Versicherte mit zunehmendem Alter aber Leistungen in Anspruch nehmen, kann die Versicherungsprämie sehr schnell steigen.
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung ist ein Tarifvergleich in jedem Fall sehr zu empfehlen. Das Angebot am Markt ist äußerst vielfältig, die Preisunterschiede sind enorm. Im Idealfall entscheidet man sich für einen Tarif, der genau auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten ist. Dieser sollte im unabhängigen Test Bestnoten erhalten haben. Ist das der Fall, darf man sicher sein, einen passgenauen Versicherungsschutz zu genießen, der ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und der langfristig bezahlbar sein sollte. In diesem Fall ist eine Zahnzusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes sinnvoll und empfehlenswert.