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Der neue Tarif BU protect gewährt eine Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten.
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Die Swiss Life wurde in der jüngeren Vergangenheit mehrfach für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezeichnet. Der neue Tarif BU protect gewährt beispielsweise eine Überbrückung bei Zahlungsschwierigkeiten. Wenn durch Arbeitslosigkeit oder eine Kindererziehungszeit ein finanzieller Engpass entsteht und der Versicherte die Beiträge nicht mehr zuverlässig zahlen kann, darf die Versicherungsprämie auf nur noch fünf Euro im Monat reduziert werden. Der Versicherungsschutz bleibt dennoch zu 70 Prozent bestehen, diese Übergangsregelung gilt bis zu 36 Monate lang. Danach darf der Versicherungsschutz erweitert werden, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Der Versicherte genießt also einen Versicherungsschutz, der auch bei Zahlungsschwierigkeiten nicht verloren ist. Mit der Option „Care“ kann das Pflegerisiko abgesichert werden. Der Versicherte bekommt eine lebenslange Pflegerente, wenn er zum Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung Pflegefall ist. Der Baustein ist recht preiswert und kann als erstes Modul für eine Absicherung im Pflegefall betrachtet werden. Interessant ist auch, dass die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aus einem Sparvertrag als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung fortgeführt werden darf, sofern der Hauptvertrag durch Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeiten nicht mehr fortgeführt werden kann. So entsteht ein zusätzlicher finanzieller Freiraum, ohne dass der BU-Schutz verloren ist. Und schließlich gewährt die Swiss Life einen Rabatt von fünf Prozent auf die Versicherungsprämie, wenn es zu einem Leistungsausschluss kommt, der aus Einschränkungen des Bewegungsapparats resultiert. So wird ein Ausschluss von Leistungen für den Versicherten eher akzeptabel, wenn er im Einzelfall nicht zu vermeiden ist.

