
Seit 01. August gilt der Notlagentarif für die private Krankenversicherung
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Notlagentarif zur Entlastung bei PKV-Beitragsrückständen
Die Änderungen gehen auf das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung zurück. Die wichtigste Forderung war seinerzeit eine Reduzierung der Wucherzinsen in der Krankenversicherung. Der Notlagentarif soll privat Versicherte entlasten, die Beitragsrückstände bei ihrem Versicherer haben. Nach dem Abschluss des Mahnverfahrens sollen sie in den Notlagentarif überführt werden, der mit 100 bis 125 Euro pro Monat zu Buche schlägt.
Der Notlagentarif gilt rückwirkend, bereits angehäufte Schulden werden damit deutlich reduziert. Wer ungeachtet der geltenden Versicherungspflicht in der Krankenversicherung dennoch nicht versichert war, wird zukünftig nicht mehr mit einem Prämienzuschlag belastet. Dadurch werden Nichtversicherte vor hohen Nachzahlungen geschützt, wenn sie sich bis zum 31. Dezember 2013 in der privaten Krankenversicherung einschreiben.
Ähnliche Möglichkeiten sieht zukünftig auch die gesetzliche Krankenversicherung vor, damit Zahlungssäumige ihren Verpflichtungen wieder nachkommen können. Ob und wie sich der neue Tarif in der Praxis durchsetzt, bleibt wohl abzuwarten. Für zahlungssäumige Versicherte dürfte er aber eine echte Chance bieten, der Schuldenfalle zu entkommen.
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