Eine Versicherungspflicht greift in der Krankenversicherung in Deutschland in zweifacher Hinsicht. Zum einen besteht seit dem 01. Januar 2009 die Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass jeder einen Krankenversicherungsschutz haben muss.
Gleichzeitig gilt die Versicherungspflicht für Versicherte mit einem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Diese Arbeitnehmer müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Gleiches gilt für ihre Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen.
In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nur zehn Prozent fallen unter das Wahlrecht zwischen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten Krankenkasse.
Für diejenigen welche das Wahlrecht zwischen der PKV und der GKV haben, sei es aufgrund der Berufsgruppe oder aufgrund des entsprechenden Einkommens als Arbeitnehmer, spielen in der Regel entweder die Leistungsvielfalt der PKV einen Grund um zu wechseln oder die potentiellen Sparmöglichkeiten. Grundsätzlich können auch gesetzlich Versicherte jedoch zusätzliche Leistungen, im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung beziehen.