Sachleistungsprinzip
Der Begriff des Sachleistungsprinzips stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erhält der Versicherte eine Sachleistung, er muss keine Vorleistung an den Erbringer der Leistung bieten. Konkret manifestiert sich das Sachleistungsprinzip daran, dass jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Arzt oder in eine Klinik geht und sich dort ohne weitere Geldleistung behandeln lässt. Die Abrechnung der Behandlung erfolgt zwischen dem Erbringer der Leistung und der Krankenkasse. Der Patient hat keinen Zugriff auf die jeweilige Abrechnung.

