Das Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn Beitragserhöhungen vom Versicherer vorgenommen werden.
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Eine private Krankenversicherung wird meist mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Nach dem Ablauf dieser zwei Jahre verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, wenn er nicht ordentlich gekündigt wird.
Fristen und Bedingungen Kündigung PKV
Bei einer ordentlichen Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten, die üblicherweise aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers hervorgeht. Allerdings ist im Fall einer Kündigung darauf zu achten, dass ein lückenloser Versicherungsschutz besteht. Dies erfordert die Krankenversicherungspflicht, da die Krankenversicherung in Deutschland zur Pflichtversicherung gehört. Außerdem darf der neue Versicherer die Kündigungsbestätigung der alten Gesellschaft verlangen, während der alte Versicherer die Annahmebestätigung der neuen Versicherung fordern darf. Auch das ist der Versicherungspflicht geschuldet.
Von diesen Regelungen ist auch bei einer außerordentlichen Kündigung nicht abzuweichen. Ein Recht zur Sonderkündigung steht dem Versicherten zu, wenn der Versicherer die Prämien erhöht. Diese Beitragserhöhungen werden üblicherweise zum Jahresende bekannt gegeben, sie können aber auch unterjährig erfolgen.
In jedem Fall hat der Versicherte das Recht zur Sonderkündigung des betroffenen Tarifs, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung geltend macht.
Ob es sinnvoll ist, das Sonderkündigungsrecht auszuüben und in eine andere Gesellschaft zu wechseln, bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten. Letztlich führen alle Versicherer regelmäßig Beitragserhöhungen durch, so dass man bei jeder Gesellschaft mit dieser Problematik konfrontiert ist. Ein PKV Preisvergleich empfiehlt sich dennoch von Zeit zu Zeit, damit man nachvollziehen kann, ob die Beitragserhöhungen noch im Rahmen sind.
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