
Ab 2015 werden die Beträge für Sachleistungen der Pflege-Pflichtversicherung erhöht
Mit dieser Anhebung der Pflegesachleistungen trägt die Bundesregierung dem Umstand Rechnung, dass die Kosten für eine ambulante und eine stationäre Pflege in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt einen angemessenen Beitrag zur Deckung der anfallenden Pflegekosten, obwohl eine vollständige Übernahme nicht realistisch ist. Jede Anhebung der gesetzlichen Leistungen sorgt allerdings dafür, dass der Versicherte selbst einen geringeren Teil aus eigener Tasche zu zahlen hat oder dafür eine private Vorsorge treffen muss. Erhöhen sich nämlich die Pflegesachleistungen, entfallen auf den Versicherten selbst geringere Kosten, welche über eine private Zusatzversicherung oder über Renten und andere Einnahmen abzudecken sind. Die Erhöhung der Sachleistungen ist nur ein Teil der anstehenden Pflegereform, die die Bundesregierung in den kommenden Monaten voraussichtlich auf den Weg bringen wird. Weitere Änderungen wie Beitragssteigerungen zur Sicherung der steigenden Pflegekosten sind zu erwarten.

