Schon seit Anfang des Jahres sehen sich Beihilfeberechtigte im Bundesland Baden-Württemberg mit neuen Vorschriften für die Unterstützung ihres Dienstherren im Krankheitsfall konfrontiert. Danach erhalten neu eingestellte Beamte mit ihren Ehegatten zukünftig nur noch eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent.
Bei zahntechnischen Material- und Laborkosten wird zukünftig eine Beihilfe von nur noch 70 Prozent gewährt, die Kostendämpfungspauschale wird erhöht. Damit entfällt zunächst die Abhängigkeit der Beihilfe von der Anzahl der Kinder, und auch im Ruhestand verändert sich die Beihilfe in der Höhe nicht mehr. Für Kinder wird weiterhin eine Beihilfe in Höhe von 80 Prozent gewährt. Somit gibt es zusammenfassend in Zukunft nur noch zwei Beihilfesätze im Bundesland Baden-Württemberg. Im dentalen Bereich betrifft die Reduzierung der Beihilfe nicht die nach GOZ abgerechneten Leistungen, sondern nur die berechneten Auslagen und die Material- und Laborkosten.
Insbesondere die Kürzung der Beihilfesätze macht deutlich, wie wichtig der ergänzende Abschluss eines Beihilfetarifs bei einem privaten Krankenversicherer ist und wie sehr dieser Abschluss einen sorgfältigen Tarifvergleich vorab erfordert.