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Mit der neuen Regelung zur Beitragsrückerstattung möchte die R+V ihre Beihilfetarife noch interessanter machen.
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Mit der neuen Regelung zur Beitragsrückerstattung möchte die R+V ihre Beihilfetarife noch interessanter machen. Bisher mussten Beamtenanwärter im ersten Jahr des Vertragsabschlusses auf eine Beitragserhöhung verzichten, selbst wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen hatten. Dies galt immer dann, wenn der Versicherungsvertrag unterjährig begonnen hatte. Die neuen Vorschriften besagen nun, dass ein Anspruch auf 0,5 Monatsbeiträge Erstattung für jeden vollständig versicherten Monat besteht. Wenn also der Versicherungsbeginn am 01. Mai 2015 ist und wenn im Jahr 2015 Leistungsfreiheit gewährleistet ist, erhält der Beamtenanwärter im Jahr 2016 insgesamt vier Monatsbeiträge ausgezahlt.
Zum Hintergrund der Neuerung führt die Gesellschaft aus, dass die Ausbildung für Beamte meist nicht zum 01. Januar des Jahres beginnt. Vielmehr starten viele Beamte ihr Arbeitsverhältnis im Lauf des Jahres. Damit diese Berufsgruppe trotzdem in den Genuss von Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit kommt, wurde die Regelung geändert.
Mit den neuen Vorschriften möchte die R+V ihre Tarife für Beamtenanwärter noch besser am Markt platzieren. Die jungen Berufseinsteiger sind als Versicherte besonders begehrt, geht man doch davon aus, dass ein Beamter dauerhaft in der privaten Krankenversicherung unter Vertrag bleibt. Im Kampf um neue Kunden kann sich die R+V mit der neuen Vorgabe sicher positiv von der Konkurrenz abheben, denn Beitragsrückerstattungen senken die Versicherungsbeiträge und sind deshalb bei den Versicherten sehr gefragt.

