
Sozialverband Deutschland warnt vor unzumutbaren Belastungen für Arbeitnehmer, die aus einer Neuregelung des Zusatzbeitrags resultieren könnten.
Zum 01. Januar 2015 soll eine Neuregelung der Finanzierung der GKV greifen. Danach wird der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent festgeschrieben, während Krankenkassen die Möglichkeit haben, einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben. Im Unterschied zu heute wird es dann keinen pauschalen Zusatzbeitrag mehr geben, der vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und der von den Kassen beim Arbeitnehmer eingefordert werden kann. Aufgrund der Festschreibung unterscheiden sich die Kassen derzeit nur darin, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben oder nicht. Zukünftig steht ihnen dieses Wahlrecht weiter zu, doch die Höhe des Zusatzbeitrags darf in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation der Kasse festgelegt werden. Für die Kassen bedeutet das einerseits, dass sie bei schwierigen finanziellen Umständen ihre Versicherten verstärkt an den Kosten beteiligen können. Andererseits ergibt sich für die gesetzlichen Krankenkassen ein interessantes Merkmal der Differenzierung. So können sich die Kassen untereinander nämlich deutlich voneinander abgrenzen, was den Wettbewerb untereinander sicher verstärken würde.
Trotzdem sieht der SoVD die Problematik, dass der Arbeitgeber erneut nicht an den Kostenentwicklungen im Gesundheitssystem beteiligt würde. Vielmehr würde ein erheblicher Teil der Ausgaben von den Rentnern zu tragen sein. Neben den Zusatzbeiträgen sind außerdem Zuzahlungen zu übernehmen, die sich im Alter noch addieren. Gerade für ältere Versicherte würden sich somit erhebliche Belastungen ergeben, während die arbeitende Generation mit ihrem höheren Einkommen davon weitgehend unberührt bleiben dürfte. Es bleibt wohl abzuwarten, wie sich der Gesetzgeber vor dem Hintergrund dieser Kritik in dieser Frage zukünftig aufstellt.

