Für privat Krankenversicherte klingt das Urteil mindestens teilweise überraschend: Eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei stationären Einrichtungen keine Beteiligung an den Mehrkosten, und wenn eine selbstgewählte stationäre Einrichtung teurer ist als diejenige, die die Krankenkasse vorschreibt, gibt es überhaupt keine Erstattung der Leistung. Diese Regelung gilt explizit, wenn eine stationäre medizinische Rehabilitation erforderlich ist.
Für Privatversicherte dürften solche Entscheidungen durchaus recht überraschend sein, legt hier doch der jeweilige Krankenversicherer mit dem gewählten Tarif fest, ob der Versicherte ein Wahlrecht bezüglich seiner medizinischen Einrichtung hat oder nicht. In der Regel bleibt dieses Wahlrecht für Privatversicherte bestehen, so dass diese an dieser Stelle eindeutig von den besseren Leistungen der PKV profitieren.
[KV Vergleich]

