Einbettzimmer Zweibettzimmer Krankenversicherung
Informationen zum Einbettzimmer Zweibettzimmer bei Unterbringung im Krankenhaus und Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte müssen die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer entweder aus eigener Tasche bezahlen oder eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Für Mitglieder der PKV gibt es entsprechende Tarife.

