Einbettzimmer Zweibettzimmer Kostenübernahme durch die Krankenversicherung (Unterbringung im Krankenhaus) – Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus zählt zu den Wahlleistungen, die Versicherte auf Wunsch freiwillig auswählen können. Nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung wird lediglich die Unterbringung im Mehrbettzimmer von der Krankenkasse gezahlt.
Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die Krankenzusatzversicherung >>
Wer etwas mehr Leistungen wünscht, muss die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer entweder aus eigener Tasche bezahlen oder eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Dafür bieten die privaten Krankenversicherungen Zusatzversicherungen an, welche eine Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen.
Einbettzimmer Zweibettzimmer private Krankenversicherung
Wer privat Versichert ist, kann einen PKV Tarif mit der Kostenerstattung im Ein- oder Zweibettzimmer abschließen und erhält dann die jeweiligen Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt erstattet. Gerne wird ein solcher Tarif mit der Behandlung durch den diensthabenden Chefarzt und mit der Behandlung als Privatpatient kombiniert. Für den Versicherten hat das den großen Vorteil, dass er eine qualitativ ansprechende Leistung erhält, wenn doch einmal ein Krankenhausaufenthalt nötig sein sollte.
[AdsenseBreitresp]
Ein Ein- oder Zweibettzimmertarif gehört üblicherweise zu den etwas teureren Tarifen, die man für die ärztliche Versorgung abschließen kann. Damit macht der stationäre Bereich in jeder Krankenversicherung meist den größten Anteil aus. Wie hoch die Kosten für solche Tarife sind, kann bei einem Preis-Leistungsvergleich für die Krankenversicherung ermittelt werden.