Der Begriff der Zuzahlungen greift in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte haben eine Reihe von Zuzahlungen zu leisten, welche jeweils jeweils auf unterschiedlichen Hintergründen basieren.
[Adsenseresp]So ist eine Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente erforderlich. Gesetzlich Versicherte haben einen bestimmten Anteil an verschreibungspflichtigen Medikamenten aus eigener Tasche zu bezahlen.
Auch für den Aufenthalt im Krankenhaus fällt eine Zuzahlung an. Sie beträgt zehn Euro pro Tag und muss für maximal 28 Tage gezahlt werden, wenn man sich stationär behandeln lässt.
Die Zuzahlungen sorgen in der gesetzlichen Krankenversicherung dafür, dass ein noch höherer Eigenanteil bei den Versicherten bleibt. Zusatzversicherungen für Zuzahlungen bieten hier gesetzlich Versicherten eine Möglichkeit entsprechende Zuzahlungen zu begegnen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Zuzahlungen nicht. Hier haben die Versicherten einen PKV Eigenanteil zu zahlen, wenn der Tarif eine Selbstbeteiligung oder eine begrenzte Kostenerstattung für diverse Leistungen vorsieht.
Auch wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden sollen, weil eine Beitragsrückerstattung geltend gemacht werden soll, ist jegliche ärztliche Leistung selbst zu zahlen. Letztlich sehen sich privat wie gesetzlich Versicherte also vor die gleiche Problematik gestellt: Sie haben eine immer höhere Zahlung zu ihren Behandlungskosten selbst zu tragen.
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