Wer Sport treiben möchte und etwas für seine Gesundheit und Fitness machen möchte, dem stehen zahlreiche Kurse zur Verfügung. Viele wissen jedoch nicht, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt diese Sportkurse kostenlos zu besuchen.
[Adsenseresp]Denn die Krankenkassen können bei Erfüllung einiger Voraussetzungen den Besuch von Sportkursen finanzieren oder bezuschussen. Hier zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und Voraussetzungen, damit Ihr Sportkurs von den Krankenkassen finanziert oder bezuschusst wird.
Vorraussetzungen Zuschuss oder Beitragsübernahme Sportkurse
Die gesetzliche Grundlage für eine Übernahme oder Beteiligung der Kosten an Kursen wird im Sozialgesetzbuch geregelt. Hier ist es das Fünfte Buch – Gesetzliche Krankenversicherung – §20 Abs. 1 + 2 vom 2. SGB V. Insbesondere die Festlegung, dass Krankenkassen in ihren Satzungen „Leistungen zur primären Prävention vorsehen“, welche „den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern“ regelt die Unterstützung von Kursen, welche auf eine Gesundheitsprävention abzielen.
Welche Kurse werden durch die Kassen gefördert?
Einen allgemeinen Katalog gibt es derzeitig nicht. Wichtig ist, dass die Kurse die Voraussetzungen laut Gesetz erfüllen. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die Kurse Gesundheitsfördernd bzw. zur Prävention geeignet sind. Dabei liegen die Schwerpunkte in den Bereichen gesunde Ernährung, Bewegung bzw. Sport, Stressvermeidung und dem Verzicht auf Suchtmittel.
Im Bereich des Suchtmittelverzichts sind insbesondere Kurse, welche die Sucht vom Nikotin entgegenwirken häufig ein gutes Beispiel. Bekannte Kurse sind hier z.B. die Allen Carr Nichtraucherseminare. Einige werben gerne damit, dass diese Kurse entsprechend von den Krankenkassen bezuschusst werden. Weitere Informationen unter: Mit dem Rauchen aufhören.
Welche Kurse von den Krankenkassen in der Praxis im einzelnem für eine Bezuschussung oder Finanzierung gefördert und genehmigt werden können, entscheiden die einzelnen Krankenkassen jedoch jeweils selbst. Hier ist es ratsam sich zunächst einen gewünschten Kurs auszusuchen. Im nächsten Schritt sollte bei der eigenen Krankenkasse hinsichtlich einer Bezuschussung oder Finanzierung angefragt werden.
Krankenkassen mit eigenen Kursen
Darüber hinaus bieten Krankenkassen auch häufig selbst Kurse an. Hierbei ist eine Kostenübernahme beinahe sicher. Damit können diese Kurse kostenlos in Anspruch genommen werden. Um zu ermitteln welche Kurse Ihre Krankenkasse anbietet, empfiehlt es sich zunächst auf den Webseiten der Krankenkassen sich eingehend zu informieren. Zu den Adressen der Krankenkassen. Ein anschließender Anruf, um sich noch einmal beraten zu lassen ist ebenfalls ratsam. Allerdings scheint derzeit der Trend in Richtung externe Kursförderung zu gehen. Dies könnte mit Kosteneinsparungen bei den Kassen zusammenhängen. Daher sind auch Kurse in Fitnessstudios häufig in der Förderung durch Krankenkassen.
Wichtige Informationen zur Förderung von Kursen durch die Krankenkasse
Neben den oben genannten gesetzlichen Bedingungen, gibt es noch weitere Regelungen, welche über die Gewährung von Kursen durch die Kassen entscheidend sind.
- Der Kurs muss zeitlich begrenzt sein (Wöchentliche Intervalle von min. 8 und max. 12 Wochen). Für berufstätige Kursteilnehmer bestehen hierbei jedoch Ausnahmen, welche die Bezuschussung bzw. Kostenübernahme auch für Kompaktkurse ermöglicht.
- Der Kurs muss ein eindeutiges Ziel verfolgen
- Förderung für höchstens zwei Maßnahmen Jährlich
- Eine Förderung des gleichen Kurses innerhalb von 2 Jahren ist in der Regel nicht möglich
- Durchschnittlich werden etwa 80 Prozent des Kurspreises erstattet
- Die Kostenerstattung erfolgt üblicherweise Rückwirkend
- Für die Rückwirkende Kostenerstattung bzw. Förderung durch die Krankenkasse ist eine Teilnahmebestätigung der Kasse vorzulegen. Sollte diese nicht erbracht werden, kann die Krankenkasse von Ihrer Zusage zur Förderung wieder zurücktreten.
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