Zusatzversicherung Krankenhaus Tarif UZ 1 DKV: Informationen zu Kostenerstattungen, Leistungen und Beiträgen für die stationäre Zusatzversicherung DKV (Deutsche Krankenversicherung).
Der Zusatztarif UZ 1 der DKV kommt für Kostenerstattungen für eine Unterbringung im Einbettzimmerzimmer oder auch im Zweibettzimmer auf, nachdem die GKV die Grundleistung abgenommen hat. Besonders an diesem Tarif für die Krankenhauszusatzversicherung ist, dass der Tarif ohne jegliche Gesundheitsprüfung zugänglich ist. Somit erfolgen keine Antragsfragen im Vorfeld des Abschlusses der Zusatzversicherung. Privatkliniken sind nur dann im Rahmen des Tarifes abgesichert, wenn die gesetzliche Krankenversicherung bei solchen vorleistet.
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Leistungen Zusatzversicherung Krankenhaus Tarif UZ 1 DKV
Der Tarif ist insbesondere für Versicherte gedacht, die im Wesentlichen großen Wert darauf legen im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer untergebracht zu werden. Dementsprechend sind weiterführende stationäre Zusatzleistungen nicht in der Absicherung enthalten. So ist zum Beispiel eine Chefarztbehandlung nicht im Tarif vorgesehen.
Sollte das Krankenhaus allerdings keine Unterbringung im Einbettzimmer oder auch im Zweibettzimmer gewährleisten können, so besteht ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Hierbei erhalten Versicherte in diesem Tarif 50 Euro pro Tag. Der Tarif leistet zudem im Ländern der Europäischen Union (EU) und der Schweiz, sofern es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt.
Beiträge stationäre Zusatzversicherung Krankenhaus Tarif UZ 1 DKV
Die Beiträge für diese Zusatzversicherung im Krankenhaus sind nicht mit Altersrückstellungen berechnet, sondern nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Die Beiträge orientieren sich hauptsächlich nach dem Alter der Versicherten. Ein altersbedingter Wechsel bringt somit üblicherweise Beitragssteigerungen mit sich.

Wartezeit Zusatzversicherung Krankenhaus Tarif UZ 1 DKV
In den ersten drei Monaten besteht kein Anspruch auf Leistungen gegeben. Binnen der ersten acht Monate ist zudem die Leistung ausgeschlossen, sofern es sich um Behandlungen für eine Entbindung, eine Psychotherapie oder um Zahnersatz handelt.
Fazit:
Der große Vorteil des Tarifes stellt die fehlende Gesundheitsprüfung dar. Bei Tarifen mit vorheriger Gesundheitsprüfung kann es passieren, dass eine Ablehnung durch den Versicherer erfolgt.