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Zusatzversicherung Baby: Informationen zur Krankenversicherung und den zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten für Babys. Im Wesentlichen können Leistungen für den ambulanten, den stationären und den dentalen Bereich unterschieden werden.
Für eine private Zusatzversicherung für Babys gelten ganz ähnliche Regeln wie für eine Erwachsenen-Zusatzversicherung. Zum einen sind Leistungen für den ambulanten, den stationären und den dentalen Bereich zu unterscheiden. Zum anderen kommen Vorgaben wie die Beantwortung von Gesundheitsfragen oder die Akzeptanz von Wartezeiten auch bei Zusatzversicherungen für Babys zur Anwendung. Doch wie sinnvoll ist die Zusatzversicherungen Baby für kleine Kinder, und was muss man wissen, bevor man sich für den Abschluss entscheidet?
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Zusatzversicherung Baby: Gesetzliche Kassen bieten zweckmäßigen Schutz
Wenn Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, greift für ihr Baby die Familienversicherung. Das heißt, der Nachwuchs ist im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei versichert, ein separater Versicherungsbeitrag muss für das Baby nicht gezahlt werden. Die gesetzlichen Kassen gewährleisten für Erwachsene, für Kinder und auch für Babys nach dem Sozialgesetzbuch V einen zweckmäßigen Schutz zur Behandlung und Prävention von Erkrankungen. Wer aber eine höherwertige Absicherung wünscht, darf nicht auf die Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse hoffen. Beispielsweise wird die Behandlung durch einen Chefarzt oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Im dentalen Bereich werden für Zahnersatz nur feste Zuschüsse gezahlt, und auch für kieferorthopädische Leistungen wie eine Spangenbehandlung gelten genau festgelegte Regelsätze. Wer für sein Baby oder ein kleines Kind später darüber hinausgehende Leistungen wünscht, muss diese selbst bezahlen. Vor allem bei mehreren Kindern kann das schnell sehr teuer werden. Hier greift eine private Zusatzkrankenversicherung Baby. Eltern können sich den Versicherungsschutz nach Wunsch abhängig von den angebotenen Tarifen selbst zusammenstellen und erhalten so eine Absicherung für ihr Baby, die genau auf den Bedarf abgestimmt ist. Eine private Zusatzversicherung Baby ist also ähnlich sinnvoll wie für Erwachsene, wenn man eine rundherum hochwertige Absicherung im Krankheitsfall für das Baby wünscht.
Diese Bausteine sind zu unterscheiden bei der Zusatzversicherung Baby
Prinzipiell sind bei Zusatzversicherungen Leistungen für den ambulanten, den stationären (Krankenhauszusatzversicherung) und den dentalen Bereich zu differenzieren. Viele Versicherer bieten eine Zusatzversicherung in Form eines Baukastensystems an. Das heißt, die Eltern wählen zum Beispiel eine Zusatzversicherung, die nur ambulante, nur stationäre oder nur dentale Leistungen beinhaltet. Kombinationen sind möglich und in der Regel auch sinnvoll. Zum ambulanten Modul gehören in der Regel Kostenerstattungen für Sehhilfen und für Hörgeräte, für Medikamentenzuzahlungen, für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen und für Heilpraktikerleistungen. Im stationären Bereich ist die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer abgedeckt, auch eine Behandlung durch den Chefarzt ist häufig vorgesehen. Für dentale Leistungen gewähren die privaten Versicherer häufig höhere Zuschüsse zu Zahnersatz oder bei kieferorthopädischen Behandlungen.
Nicht jede Leistung ist schon im Baby- und Kleinkindalter sinnvoll. Kostenerstattungen für Brillen beispielsweise können schon für Kleinkinder interessant sein, wenn im Babyalter ein gravierender Sehfehler festgestellt wird. Allerdings muss man darauf achten, dass viele Kassen die Kosten für eine Brille nur alle drei bis vier Jahre übernehmen oder wenn sich das Sehvermögen deutlich ändert. Gerade bei Kleinkindern kann eine Brille aber in kürzeren Abständen nötig sein. Man sollte also darauf achten, einen Tarif der Zusatzversicherung Baby mit entsprechend sinnvoller Regelung zu wählen. Auch Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen können schon für Kleinkinder interessant sein, wobei man darauf achten muss, dass der behandelnde Arzt nur Untersuchungen empfiehlt, die wirklich sinnvoll sind. Die Übernahme von Heilpraktikerleistungen ist für Babys ratsam, wenn sich auch die Eltern durch einen Heilpraktiker behandeln lassen oder wenn sie für ihr Kind Maßnahmen und Behandlungen aus der Alternativmedizin wünschen. Viele Eltern wollen ihr Baby zunächst auf sanfte und natürliche Art behandeln und ziehen deshalb Naturheilverfahren vor. Allerdings muss man bei den meisten Zusatzversicherungen darauf achten, dass die Behandlung nach dem Hufelandverfahren zugelassen ist. Nur dann wird eine Erstattung der Kosten zugesagt. Ob Leistungen im stationären Bereich wie die Chefarztbehandlung für Babys sinnvoll ist, bleibt im Einzelfall zu entscheiden. Sehr interessant für Kleinkinder sind dagegen meist schon hochwertige Leistungen für Kieferorthopädie, wenn eine Spangenbehandlung ansteht oder auch für Zahnersatz, falls beim Spielen oder beim Sport ein Zahn beschädigt wird oder abbricht. Hinzu kommen bei vielen privaten Zusatzversicherungen Kostenerstattungen in allen drei Modulen, die auch über die Regelsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinausgehen. Der Versicherungsnehmer sichert sich dadurch für sein Kind eine Behandlung, die auch teurer sein darf als die Behandlung, die im Rahmen der geltenden Regelsätze durch die gesetzlichen Kassen erstattet wird.
Diese Regeln gelten für Gesundheitsfragen und Wartezeiten bei der Zusatzversicherung Baby
Wie bei einer Zusatzversicherung für Erwachsene sind auch für Babys Gesundheitsfragen zu beantworten und in der Regel Wartezeiten zu berücksichtigen. Mit den Gesundheitsfragen ermittelt der Versicherer, wie hoch das Risiko ist, dass der Versicherte für sein Baby eine Leistung in Anspruch nimmt. Sofern das Kind bei der Geburt gesund ist, werden durch den Versicherer keine Risikozuschläge erhoben. Da der Versicherungsbeitrag vom Gesundheitszustand und vom Eintrittsalter abhängt, sind Babys recht günstig zu versichern. Vor diesem Hintergrund ist der frühzeitige Abschluss einer umfassenden Zusatzversicherung für alle drei Module zu empfehlen. Die allgemeine Wartezeit für ambulante und stationäre Leistungen beträgt drei Monate, die Wartezeit für dentale Leistungen liegt bei acht Monaten. Fallen in dieser Zeit Behandlungen an, gewährt der Versicherer keine Erstattungen. Einige Versicherer bieten Tarife ohne Wartezeit an. Ob diese sinnvoll sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Insgesamt ist eine Zusatzversicherung Baby also ganz ähnlich empfehlenswert wie für einen Erwachsenen.