Zahnzusatzversicherung Zahnspange

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Ein schönes Lächeln wirkt sympathisch und schafft Vertrauen – aber leider sind häufig weder Kinder noch Erwachsene von Natur aus mit geraden Zähnen ausgestattet.
Fehlstellungen sind vorrangig bei Kindern und Jugendlichen eher die Regel als die Ausnahme. Sie wollen vor allem in schwerwiegenden Fällen behandelt werden, damit es nicht auf Dauer zu Beschwerden wie verspannten Muskeln im Kiefer-, Hals- und Nackenbereich, zu Karies oder zu Zahnfleischentzündungen kommt. Leider zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen bestimmten Teil der Kosten, wobei die Voraussetzungen für die Kostenübernahme klar geregelt sind. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung für eine Zahnspange kann man die Höhe des Eigenanteils an den Kosten verringern.

Zahnzusatzversicherung Zahnspange: Diese Leistungen erbringen die gesetzlichen Krankenkassen

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich nach dem Alter des Patienten und nach dem Schweregrad der Fehlstellung der Zähne. Die Fehlstellung der Zähne wird vom Zahnarzt nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen – kurz als KIG bezeichnet – festgestellt. Die KIG sind in fünf Grade eingeteilt, die Stufe 1 entspricht einer sehr leichten Fehlstellung der Zähne, wie sie zum Beispiel bei geringem Platzmangel im Kiefer entsteht. Die Stufe 5 steht für sehr schwere Fehlstellungen der Zähne, dazu gehören Anomalien.

Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel ab der KIG 3 rund 80 Prozent der Kosten für die Spangenbehandlung. Wird die Spange regelmäßig getragen, so dass die Behandlung innerhalb der vorgegebenen Zeit abgeschlossen wird und weist der Zahnarzt dies gegenüber der Krankenkasse nach, werden auch die restlichen 20 Prozent von der Krankenkasse übernommen. Allerdings müssen die Eltern den Eigenanteil zunächst vorstrecken. Sofern mehrere Kinder gleichzeitig eine Spangenbehandlung erhalten, kann der Eigenanteil für die Zahnspange häufig auf zehn Prozent begrenzt werden. Zahnzusatzversicherung Zahnspange Foto: ©iStock.com/alvarez Zahnzusatzversicherung Zahnspange: Informationen wie Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung für eine Zahnspange die Höhe der Kosten für eine Spange verringern können.

Bei Erwachsenen ist in der Regel keinerlei Erstattung einer Spangenbehandlung vorgesehen. Selbst wenn im Kindesalter eine Fehlstellung mit einer Zahnspange korrigiert wurde und sich die Zähne später wieder verschoben haben, leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht. Nur in sehr schweren Ausnahmen oder wenn eine Spangenbehandlung durch einen Unfall angeraten ist, kommt die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen für die Kosten für die Zahnspange auf. Das heißt, dass ein erheblicher Anteil der Behandlungskosten aus eigener Tasche zu zahlen ist. Mit einer Zahnzusatzversicherung Zahnspange lässt sich der Eigenanteil deutlich begrenzen.

 

 

Zahnzusatzversicherung Zahnspange gibt es für Kinder und Erwachsene

Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung Spange für Kinder und für Erwachsene möglich und sinnvoll. Denn neben den medizinischen Problemen wie den potentiellen Muskelverspannungen, Karies und Zahnfleischentzündungen, sind es insbesondere auch die sozialen Interaktionen die nicht zu unterschätzen sind.

Für Kinder können allzu schiefe Zähne mit Hänseleien der anderen Kinder einhergehen. Das dies für die Psyche der Kinder nicht ideal ist, dürfte klar sein. Ebenso wichtig ist, dass diese Schiefstellungen behandelt werden, damit im Erwachsenenalter hier nicht noch schlimmere Fehlstellungen sich ableiten. Aber auch für Teenager bzw. Heranwachsende sind gerade und schöne Zähne wichtig, wenn es darum geht den Schönheitsidolen nachzueifern oder mindestens nicht ausgegrenzt zu werden. Und für Erwachsene im Berufsleben sind gerade Zähne in vielen Fällen auch für die Karriere nicht unwesentlich.

Einige Tarife für die Zahnzusatzversicherung Zahnspange erbringen bei Kindern Leistungen in allen fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen, andere Tarife kommen für Kosten auf, wenn die Behandlung über die Regelversorgung der Krankenkasse hinausgeht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Kinder eine unsichtbare Spange tragen wollen. Eine sichtbare oder gar eine feste Spange ist gerade bei Teenagern nicht besonders beliebt, deshalb kann eine innenliegende Spange oder eine Kunststoffschiene sinnvoll sein.

Eine gute private Zahnzusatzversicherung Zahnspange kommt auch für die Kosten einer solchen Zahnkorrektur auf, während von der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Auslagen für eine sichtbare Spange übernommen werden.
Für Erwachsene ist eine private Zahnzusatzversicherung Zahnspange ebenso sinnvoll. Die Leistung kann wiederum abhängig sein vom festgestellten KIG-Grad. Einige private Versicherungen zahlen bei Erwachsenen nur für eine Standardbehandlung mit einer festen Spange. Meistens ist das Spektrum bei den hochwertigen Tarifen aber weiter gefasst, so dass Erwachsene ebenfalls eine unsichtbare Spange oder eine Kunststoffschiene wählen können, sofern der Kieferorthopädie diese Form der Behandlung für sinnvoll erachtet.

Info Tarife Zahnzusatzversicherung

Diese Leistungseinschränkungen sind wichtig

Bei einer privaten Zahnzusatzversicherung Zahnspange gibt es mehrere Einschränkungen der Leistung, die der Versicherte kennen sollte. Zum einen spielen die Gesundheitsfragen eine Rolle, zum anderen sind Wartezeiten einzuhalten. Außerdem kann die Höhe der Kostenerstattung für die Zahnspange begrenzt sein.

  1. Gesundheitsfragen
    Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags für die Zusatzversicherung stellt der Patient einen Antrag bei seinem Versicherer. Im Antrag sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Bei einer Zahnzusatzversicherung geht es darum, den Zustand der Zähne zu beurteilen. Der Versicherer wird deshalb fragen, ob bereits Zähne fehlen. Ganz wichtig ist die Frage nach einer bereits bestehenden Diagnose für eine Spangenbehandlung. Ist diese Diagnose bereits gestellt oder zeichnet sie sich ab, übernimmt der Versicherer die Kosten nicht. Aus diesem Grund ist es sehr sinnvoll, eine Zusatzversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen, wenn die Zähne in Ordnung sind.

  2. Wartezeiten
    Eine weitere Leistungseinschränkung ist durch die Wartezeiten gegeben. Sie liegen bei einer privaten Zahnzusatzversicherung meist bei acht Monaten nach dem Beginn der Vertragslaufzeit. Wenn in dieser Zeit eine Behandlung angesagt ist, muss der Versicherte die Kosten selbst zahlen.

  3. Höhe der Kostenerstattung für die Zahnspange
    Die dritte Einschränkung ist in der Höhe der Kostenerstattungen gegeben. Einige Tarife leisten in den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss pro Jahr nur einen bestimmten Betrag. Diese Summenbegrenzung kann sich auf mehrere Jahre erstrecken, so dass zum Beispiel erst nach drei bis fünf Jahren eine unbegrenzte Leistung erfolgt. Manchmal wird auch eine Begrenzung pro Leistungsfall oder pro Versicherten vereinbart. Die Erstattung beträgt dann zum Beispiel 85 Prozent oder 90 Prozent der Behandlung. Dennoch lassen sich die eigenen Kosten für eine teure Spangenbehandlung mit einer privaten Zahnzusatzversicherung Zahnspange gut begrenzen.

Zahnzusatzversicherung Zahnspange: Kein Abschluss ohne Tarifvergleich

Eine Zahnzusatzversicherung Zahnspange haben viele private Versicherer in ihrem Portfolio. Allerdings decken nicht alle Tarife den Bereich der Kieferorthopädie mit einer Spangenbehandlung ab. Bevor man einen Vertrag für die private Zahnzusatzversicherung Zahnspange abschließt, ist ein sehr genauer Tarifvergleich angeraten. Er muss zeigen, welcher Versicherer den Tarif anbietet, der optimal zum individuellen Versicherungsbedarf passt und der ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

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