Zusatzversicherungen jetzt auch über GKV

Bisher durften private Zusatzkrankenversicherungen nur von den privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Wahltarife, die die gesetzlichen Kassen in ihrem Spektrum halten, mussten in Kooperation mit einem privaten Versicherer angeboten werden. Jetzt hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem aktuellen Urteil entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen keine Gewerbeerlaubnis benötigen, wenn sie zusätzliche Krankenversicherungen vermitteln wollen (Aktenzeichen 6 U 20/11).

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[Adsenseresp]Geklagt hatte der Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. (AfW), der die gewerblichen Regelungen auch auf eine Allgemeine Ortskrankenkasse angewandt wissen wollte. Bei der AOK können viele Versicherte eine zusätzliche Absicherung für Sehhilfen, Zahnersatz oder ein Krankenhaustagegeld abschließen. Das Oberlandesgericht Brandenburg und das Landgericht Potsdam wiesen die Klage mit der Begründung ab, die gewerblichen Vorschriften seien nur anwendbar, wenn die AOK eine Gewinnerzielungsabsicht bei der Vermittlung der Zusatztarife hätte.

Tipps der Redaktion:

Außerdem sieht das Sozialgesetzbuch vor, dass gesetzliche Krankenkassen durchaus einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz anbieten können. Allerdings ist der Fall noch nicht endgültig entschieden, denn die Revision beim Bundesgerichtshof ist möglich. Dem Vernehmen nach will der Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. davon Gebrauch machen. Den privaten Krankenversicherungen dürfte das sicher willkommen sein.

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