Zukünftig Einschränkungen bei ambulanter Krebstherapie

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Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft könnten Patienten mit Magen- oder Darmkrebs in Zukunft eine ambulante Behandlung an Krankenhäusern verwehrt werden.

Der Grund für diese Einschätzung liegt in einem neuen Beschluss vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken. Der aktuelle Beschluss soll neue Regeln für die ambulante Behandlung einiger Tumorerkrankungen in Kliniken und Arztpraxen definieren. Obgleich der Beschluss eine gute Sicherstellung der Versorgung durch entsprechende Behandlungsteams vorsieht, übte die Krankenhausgesellschaft Kritik am Beschluss. Hierbei wird insbesondere befürchtet, dass es zu Einschränkungen im Bereich der ambulanten Behandlung für Krebspatienten kommen könnte.

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