Seit einiger Zeit wirbt die ERGO Direkt Versicherung mit einer Zahnzusatzversicherung welche unter bestimmten Bedingungen keine Wartezeiten oder Sperrfristen verlangt. Die Vorteile für Kunden können bei einem solchen Tarif enorm sein, wenn eine Versicherung erst dann abgeschlossen werden muss, wenn der „Schadensfall“ bereits eingetreten ist.
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Der Tarif Zahn-Ersatz-Sofort im Detail
Zahnzusatzversicherungen gibt es unzählige im Markt. Doch der Tarif Zahn-Ersatz-Sofort trumpft mit einer Besonderheit auf. Im Wesentlichen könnte man meinen, dass die Handhabung des Zahntarifes der Ergo-Direkt vom Kunden selbst entwickelt wurde. Denn ein Abschluss des Versicherungstarifes ist auch dann noch möglich wenn die entsprechende Zahnersatzbehandlung bereits begonnen hat.
Damit der Abschluss ermöglicht werden kann und der Kunde von den Leistungen des Tarifes profitieren kann, darf die Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen sein oder länger als sechs Monate laufen. Damit verzichtet der Zahnzusatztarif auf entsprechende Wartezeiten. Für den Kunden kann das bedeuten, dass erst im Falle einer Zahnerkrankung der Abschluss einer entsprechenden Versicherung zur Kostenübernahme gesucht werden muss und es dann auch noch längst nicht zu spät ist.
Leistungen des Zahnzusatztarifes
Neben dem Verzicht auf Wartezeiten wirbt der Versicherer insbesondere mit einer starken Reduzierung für Zuzahlungen bei Zahnersatz. Dabei gelten als Zahnersatz:
- Brücken
- Implantatgetragener Zahnersatz
- Kronen
- Prothesen
- Jeweilige Reparaturen, Laborarbeiten und Materialien
Beitragshöhe
Die Beitragsgestaltung für die Zahnversicherung ist sehr übersichtlich gehalten. Alle Versicherungsnehmer bis zum 20. Lebensjahr müssen einen monatlichen Beitrag in Höhe von 19,90 Euro zahlen. Ab dem 21. Lebensjahr beträgt der Beitrag 29,90 Euro pro Monat.
Weitere Informationen zum Tarif
Der Tarif wird mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Dabei kann eine Kündigung nach dem Ende der Vertragslaufzeit jeweils zum Ende eines Monats erfolgen. Weiterhin können nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen diesen speziellen Tarif in Anspruch nehmen.
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