Zu den Hauptpflichten des Versicherten gehört die Zahlung der Versicherungsbeiträge. Gerät er hiermit in Verzug – und zahlt also verspätet oder gar nicht – gefährdet er damit seinen Versicherungsschutz.
[Adsenseresp]Grundsätzlich unterscheidet man den Zahlungsverzug bei der Erstprämie und den Verzug bei der Folgeprämie.
Aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht in der Krankenversicherung hat ein Versicherer bei anhaltend ausstehenden Zahlungen fast keine Möglichkeit mehr, einen Vertrag zu kündigen.
Versicherte, die sich über einen längeren Zeitraum im Zahlungsverzug befinden und mehrere Monatsbeiträge ausstehen haben, werden deshalb nach einer bestimmten Zeit meist in den Basistarif gestuft. Er ist durch Leistungen nahe der gesetzlichen Krankenversicherung bei annähernd hohen Beiträgen gekennzeichnet. Außerdem akzeptieren viele Ärzte einen solchen Versicherungsschutz nur im Fall eines Unfalls als Notversorgung.