Eine Wiedereingliederung greift nach einer längeren Erkrankung, wenn der schrittweise Einstieg zurück ins Berufsleben erforderlich ist. Die Wiedereingliederung wird zwischen dem behandelnden Arzt, dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung abgestimmt und gemeinsam durchgeführt, bis der Betroffene wieder in vollem Umfang am Arbeitsleben teilnehmen kann.
[Adsenseresp]Zunächst wird der Arzt die Belastbarkeit des Patienten feststellen. In der Anfangszeit besteht die Möglichkeit, nur wenige Stunden pro Woche zu arbeiten. Auch die zugewiesenen Aufgaben können geringer oder einfacher sein als zuvor. Stück für Stück wird so die gewohnte Arbeitsfähigkeit erreicht bis man auf die ursprüngliche Dauer der Arbeitszeit zurückkehrt.
Eine Wiedereingliederung dauert zwischen vier und acht Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit kann der Zeitraum verlängert werden. Für die Dauer der Wiedereingliederung wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt, der mit dem Arzt und dem Arbeitgeber abgestimmt wird. Während der Wiedereingliederung steht der Arzt unterstützend zur Seite. Der Anspruch auf Krankengeld bleibt weiterhin bestehen, während der Wiedereingliederung gilt der Betroffene als arbeitsunfähig krank.