Wie erhält man den Gründerzuschuss für Existenzgründer?

GründerzuschussGründerzuschuss für Existenzgründer: In den vergangenen Jahren haben viele Menschen den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Darunter auch viele Menschen, welche zuvor arbeitslos gemeldet waren. Gerade für diese Gruppe bietet die Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Unterstützung für die Existenzgründung. Lesen Sie hier welche Schritte Sie unternehmen müssen, um den Gründerzuschuss für Existenzgründer zu erhalten.

Vorraussetzung Gründerzuschuss

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch für den Gründerzuschuss, da dieser nur noch als Ermessensleistung erbracht wird. Das bedeutet zugleich, dass es von Vorteil ist, sich gut vorzubereiten, mit dem Ziel seinen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit von der Tragfähigkeit der Existenzgründung zu überzeugen. Denn diese/r entscheidet letztendlich im vorgegeben Beratungsgespräch, ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.

Wer kann den Gründerzuschuss für Existenzgründer erhalten?

Die Grundvorrausetzung für den Bezug des Gründerzuschusses stellt eine Arbeitslosigkeit von bereits mindestens 150 Tagen dar. Damit wird ein zeitnaher Übergang von einer regulären Anstellung in eine geförderte Selbständigkeit verhindert.

Pflicht zum Nachweis der Ausübung der selbständigen Tätigkeit

Für eine Förderung müssen Sie zunächst Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen. Hierfür wird ein entsprechendes Formular bereitgestellt, welches ausgefüllt werden muss und von der Fachkundigen Stelle unterschrieben und gestempelt wird. Die Bundesagentur für Arbeit akzeptiert hierbei verschiedene Stellungnahmen „einer fachkundigen Stelle“. Dabei werden folgende Stellen genannt:

  • Berufsständische Kammern
  • Fachverbände und Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • Kreditinstitute

Praxisbeispiel Gründerzuschuss:
In der Praxis kann eine Fachkundige Stelle auch in Person eines Steuerberaters auftreten. Dabei wird üblicherweise von dieser fachkundigen Stelle der erstellte Businessplan überprüft und es findet ein Gespräch zur geplanten selbständigen Tätigkeit statt. Dabei wird die Plausibilität der Geschäftsidee und insbesondere die Kosten und Einnahmen analysiert. Gerade das Thema Kosten ist hierbei eines der häufig unterschätzten Kennzahlen. Neben den Kosten für die eigene Lebenshaltung (auch Kalkulatorischer Unternehmerlohn) fallen beispielsweise regelmäßige Aufwände für die Krankenversicherung an. Allein diese beiden Kostenblöcke sind bereits ein hohe Hürde für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Hier erfahren Sie wo Sie die Kosten der Krankenversicherung im Finanzplan erfassen und wie Sie die Kosten ermitteln.

Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt zum Nachweis der Ausübung der selbständigen Tätigkeit folgende Unterlagen dort vorzulegen:

  • Kapitalbedarfsplanung
  • Finanzierungsplan
  • Übersicht zur Geschäftsidee
  • Lebenslauf
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Der Antrag zum Gründerzuschuss und die notwendigen Unterlagen

Der Antrag des Gründerzuschusses muss in jedem Falle vor der eigentlichen Gründung erfolgen. Dabei ist die am Wohnsitz zuständige Agentur für Arbeit die verantwortliche Stelle. Alle Dokumente und Vordrucke werden dort ausgegeben.

Unterlagen zur Abgabe für den Gründerzuschuss
Für die Beantragung des Gründerzuschusses werden folgende Unterlagen eingereicht:

  • Business-Plan
  • Finanzierungsplan
  • Gewerbeschein
  • Kapitalbedarfsplanung
  • Lebenslauf
  • Stellungnahme einer fachkundlichen Stelle
  • Steuernummer
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Tipps und Hinweise zur Erstellung der Unterlagen für den Gründerzuschuss:
Die Erstellung eines Businessplans kann schnell und bequem auf der Seite https://www.gruendungswerkstatt-berlin.de/ erstellt werden. Dieser Service wird kostenlos von der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) zur Verfügung gestellt. Die Erstellung wird vereinfacht, da die Beantwortung von spezifischen Fragen der Businessplansoftware beinahe automatisch zu einen fertigen Businessplan führt.

Die Befragung findet zu folgenden Themen statt:

1. Produkt/der Dienstleistung
2. Kundennutzen
3. Kunden und Markt
4. Bedarf und Kaufverhalten der Kunden
5. Markt-/Branchenentwicklung und eigenes Potenzial darin
6. Wettbewerber
7. Gründer/in und Führungsteam
8. Persönliche Vorraussetzungen
9. Preisstrategie
10. Kommunikationspolitik
11. Werbung
12. Kosten
13. Fachliche Vorerfahrungen und Kontakte
14. Partner und Berater
15. Betriebsorganisation
16. Personalmanagement
17. Sonstige Rechtsfragen
18. Geschäftsidee
20. Chancen und Risiken
21. Liquidität
22. Investitionen
23. Kapitalbedarf
24.Finanzbedarf

Die ersten 20 Fragen ergeben sich beinahe von selbst. Hier muss im Wesentlichen einmal die Geschäftsidee schriftlich niedergelegt werden. Daneben beziehen sich Fragen zur fachlichen Eignung oder zum Gründer auf persönliche Informationen.

Die Fragen 21 bis 24 ergeben sich erst nach Erstellung der Finanzpläne.

Tipp:
Auf den Seiten des Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg werden sehr gute Finanzierungstabellen für die gesamte Erstellung der Finanzplanung angeboten. Dabei handelt es sich lediglich um ein Excel-Dokument, welches fünf Tabellenblätter enthält.

Tabellenblätter Finanzplanung:
1. Gewinn- und Verlustrechnung (Detailplanung)
2. Investitions- und Abschreibungsplanung
3. Zins- und Tilgungsplanung
4. Liquiditätsplanung (Detailplanung)
5. Gewinn- und Verlustrechnung (Übersicht)

Die Arbeit mit diesen Tabellenblätter ist denkbar einfach, da alle Finanzmathematischen Formeln bereits enthalten sind und die Tabellenblätter miteinander verknüpft sind. Das bedeutet, dass lediglich noch die Daten in die Gewinn- und Verlustrechnung (Detailplanung), Investitions- und Abschreibungsplanung und dem Zins- und Tilgungsplanung eingetragen werden müssen. Die Liquiditätsplanung (Detailplanung) und die Übersicht zur Gewinn- und Verlustrechnung werden dann automatisch berechnet. Dabei werden anschließend folgende Kennzahlen generiert:

  • Umsatzerlöse
  • Betriebsertrag
  • Betriebsaufwand
  • Betriebsergebnis
  • Ausgewiesenes Ergebnis
  • Umsatzerlöse/Monat
  • Betrieblicher cash-flow
  • Ausgewiesener cash-flow
  • Umsatzrentabilität in Prozent

Mit diesen Finanzplan generieren Sie vermutlich mehr als die von der Bundesagentur geforderte Geschäftsplanung für den Gründerzuschuss. Doch da es um eine recht attraktive Förderung geht, ist eine gute Vorbereitung wichtig.

Die Finanzierungstabellen des Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg finden Sie kostenlos unter: https://www.b-p-w.de/wartung.html

Am Ende der Fragen zur Geschäftsidee und nach Erstellung der Finanzplanung können Sie aus diesen Unterlagen Ihren eigentlichen Businessplan schreiben. Ein Beispiel für ein komplettes Inhaltsverzeichnis für einen solchen Businessplan finden Sie hier: Beispiel Inhaltsverzeichnis Businessplan Gründungszuschuss

Wie muss der Finanzplan aussehen damit ein Gründerzuschuss gerechtfertigt ist?

Letztendlich soll der Gründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Brücke darstellen, bis sich die selbständige Tätigkeit von selbst trägt. Daraus könnte man ableiten, dass im Bewilligungszeitraum das Betriebsergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung-Detailplanung, Zeile 40, vom Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg) für die ersten 3-4 Monate negativ sein kann.

Das Ausgewiesene Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung-Detailplanung, Zeile 48, vom Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg), könnte von Beginn an sich knapp positiv darstellen, da sonst eine Förderung vermutlich nicht seinen Zweck erfüllen würde. Der Zuschuss ist einzutragen unter Zeile 44 Gewinn- und Verlustrechnung (Detailplanung).

Achtung:
Änderungen der Zeilenanzahl können auch zu Änderungen in den Beziehungen zu den anderen Tabellenblättern führen. Einige Zellen sollten den individuellen Bedürfnissen hinsichtlich der Bezeichnung angepasst werden.

Höhe des Gründerzuschuss

Der Gründungszuschuss wird zunächst für sechs Monate gewährleistet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Darüber hinaus werden 300,- Euro zur sozialen Absicherung bewilligt.

Bewilligungsbescheid – Wenn der Gründerzuschuss bewilligt wurde

Der Bewilligungsbescheid liefert zwei wichtige Informationen, welche es zu beachten gilt:

1. Im Bewilligungsbescheid heißt es: „Der Gründerzuschuss wird monatlich nachträglich auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Beachten Sie bitte, dass die Zahlung des Gründerzuschusses erst einen Monat nach Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgt“.

Hierbei wird deutlich, dass die Zahlungen nachträglich erfolgen. Dementsprechend ist auch hinsichtlich der Liquidität zu planen.

2. „Der Gründerzuschuss kann für weitere sechs Monate in Höhe von monatlich 300,00 Euro geleistet werden, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Für die Weitergewährung ist eine erneute Antragsstellung erforderlich

Die Unterlagen, welche dafür notwendig sind sollten bereits in der ersten Bewilligungsphase sorgfältig zusammengetragen werden, wenn auf die Weitergewährung nicht verzichtet werden soll. Umfassende Informationen und Praxisbeispiel zur Weitergewährung des Gründungszuschusses

 

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