Widerstand gegen Diskriminierungsverbot in der privaten Krankenversicherung

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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Kein Diskriminierungsverbot für die private Kranken Krankenversicherung

Normalerweise ist Diskriminierung nach Alter, Geschlecht oder Hautfarbe ein Thema, das politisch wie gesellschaftlich gleichermaßen geächtet ist. In den vergangenen Jahren wurden dazu Gesetze geschaffen, die die Gleichbehandlung von Behinderten unterstützen sollen. Dennoch zeigt die Praxis, dass es mit der Gleichbehandlung häufig nicht allzu weit her ist. Schon der Blick auf die Gehaltszettel von Frauen und Männern führt bei gleicher Qualifikation den eindrucksvollen Beweis. Doch jetzt schlägt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ganz neue Töne an: Er wehrt sich gegen die Gleichbehandlung von Versicherten und führt dazu ein einleuchtendes Argument ins Feld.

Schon seit 2008 ist eine EU-Richtlinie in der Entwicklung, die auf die Erweiterung des Diskriminierungsverbots abzielt. Die EU-Staaten sollen verpflichtet werden, ihre Bürger auch außerhalb des Arbeitsmarktes gleich zu behandeln. Explizit geht es um die gleiche Behandlung von Versicherten beim Abschluss von neuen Verträgen. Hier verlangt die EU, dass zukünftig alle Versicherten die gleichen Prämien für den gleichen Versicherungsschutz erhalten sollen.

Gegen diesen Ansatz wehrt sich die deutsche Versicherungswirtschaft nach Kräften. Es müsse weiterhin möglich sein, Prämien für den Versicherungsschutz nach dem Alter, nach Behinderungen und nach Vorerkrankungen zu kalkulieren. Insbesondere für die private Krankenversicherung, aber auch für die Pflegeversicherung und für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind solche Möglichkeiten weiterhin essenziell. Nur dann sei es realistisch, jedem Versicherten einen maßgeschneiderten und dennoch bezahlbaren Versicherungsschutz bei Krankheiten oder im Pflegefall zu gewähren.

Es bleibt abzuwarten, welchen Weg die EU-Richtlinie zukünftig nimmt. Setzt sie den Ansatz absoluter Gleichbehandlung allerdings durch, dürfte das für die deutschen Versicherer erhebliche Auswirkungen haben. Die Kalkulation von Beiträgen unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen und Risikofaktoren ist in der privaten Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung heute an der Tagesordnung und gängige Praxis bei allen Versicherern. Dies zu ändern, wird maßgebliche Konsequenzen für die Beitragshöhe aller Versicherten haben.

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