Gesetzeslücken und rechtliche Unsicherheiten sind der Grund, dass bisher noch kaum jemand wirklich fundiert Bescheid weiß, wie es mit der Einführung der Unisextarife in der privaten Krankenversicherung eigentlich weiter geht. Nun hat sich die Versicherungsaufsicht BaFin gemeldet, und auch ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist auf dem Weg, um hier für eine Nachbesserung zu sorgen.
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[Adsenseresp]Im Mittelpunkt der Diskussion steht derzeit der Wechsel aus einem Unisextarif zurück in einen Bisextarif. Aktuell ist ein Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz in Arbeit, nach dem dieser Wechsel unbedingt unterbunden werden soll. Außerdem hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin ein Konsultationsverfahren eingeleitet, da die Kalkulation der Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung noch nicht vollständig geklärt sei.
Von Seiten der privaten Krankenversicherer steht dagegen die Forderung um Raum, dass man auch nach dem 21. Dezember 2012 noch die alten Bisextarife anbieten kann, in denen die alten Bestandsversicherten bleiben könnten.
Offen ist derzeit vor allem, wie es mit dem Wechselrecht weitergehen soll. Einigkeit besteht weitgehend darin, dass der Wechsel von einem Unisextarif in einen geschlechterabhängigen Tarif nicht möglich sein soll, um das resultierende Missbrauchspotenzial zu minimieren. Allerdings wollen die privaten Krankenversicherer offenbar unbedingt an ihren alten Tarifen festhalten – schon um ihre Bestandskunden nicht in einen Unisextarif zwingen zu müssen.
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