Wartezeiten

Wartzeiten fallen an, wenn der Versicherte zwar eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, diese aber noch nicht zur Leistung verpflichtet ist. Solche Wartezeiten können grundsätzlich bei einem Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenkasse verlangt werden, oder wenn keine Vorversicherung bestand.

[Adsenseresp]In der Regel wird eine bestehende Vorversicherung aber anerkannt, so dass diese Wartezeiten entfallen. Alternativ kann auch ein Arztbericht dafür sorgen, dass der neue Versicherer die Wartezeit erlässt.

Die allgemeine Wartezeit liegt bei drei Monaten, sie entfällt bei einem Unfall. Die besonderen Wartezeiten umfassen acht Monate und greifen vor allem bei einer Entbindung oder im dentalen Bereich. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht von Wartezeiten auszugehen.

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