Der Begriff der Volkskrankheiten ist in der privaten Krankenversicherung nicht eindeutig definiert, und er ist auch kein medizinischer Fachbegriff. Nach einer gängigen Definition ist eine Volkskrankheit eine Erkrankung, die durch steigende Zahlen an Medikamentenverordnungen oder an Arbeitnehmer-Fehltagen gekennzeichnet ist. Die Medizin dagegen bezeichnet eine Erkrankung als Volkskrankheit, wenn sehr viele Menschen in einem Land darunter leiden.
Allerdings grenzt die Medizin die Volkskrankheit von der Zivilisationskrankheit ab. Eine Zivilisationskrankheit bringt nach aktueller Definition der gesetzlichen Krankenkassen ein Selbstverschulden mit sich. Typische Ursachen sind eine falsche Ernährung oder eine Mangel an Bewegung. Letztlich wird eine Zivilisationskrankheit durch die Kultur und durch den Lebensstil verursacht. Manche Zivilisationskrankheiten gelten heute als Volkskrankheiten, wobei zwischen beiden Erkrankungen ein Zusammenhang bestehen kann. Und schließlich gilt sowohl bei Volks- als auch bei Zivilisationskrankheiten ein verändertes Bewusstsein. So werden immer wieder Daten der Krankenkassen veröffentlicht, die auf eine Zunahme von bestimmten Erkrankungen schließen lassen. Dieser Anstieg ist aber objektiv nur schwer zu beweisen.
Schließlich ist der Begriff der Modeerkrankung in diesem Zusammenhang häufig zu finden. Auch hier gibt es keine feste Definition, doch Ärzte verstehen darunter Erkrankungen, die früher als stigmatisiert galten und die heute an Akzeptanz gewinnen.