Versicherungspflichtgrenze steigt im Jahr 2013

Regelmäßig im Herbst des Jahres legt die Bundesregierung die Versicherungspflichtgrenze in der GKV fest. Wer diese Versicherungspflichtgrenze überschreitet, darf sich wahlweise freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Für das Jahr 2013 wird die Versicherungspflichtgrenze nach heutigem Stand deutlich steigen, die vorläufigen Angaben sind von der Bundesregierung noch zu betätigen.

[Adsenseresp]So soll die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2013 bei 52.200 Euro im Jahr liegen, im Jahr 2012 betrug sie noch 50.850 Euro. Allerdings muss man wissen, dass die Versicherungspflichtgrenze nur für Arbeitnehmer gilt. Beamte und Selbständige können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens immer wahlweise freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Die Anpassung der Versicherungspflichtgrenze ist regelmäßig abhängig vom allgemeinen Lohn- und Gehaltsniveau und der Situation am Arbeitsmarkt. In einer stabilen Konjunktur, wie sie in Deutschland nach wie vor herrscht, müssen Versicherte im Herbst eines jeden Jahres immer damit rechnen, dass diese Grenze zum folgenden Jahr angepasst wird.

Für Versicherte hat die erhöhte Versicherungspflichtgrenze vor allem eine Auswirkung: Wer sich mit dem Gedanken an den Wechsel in die PKV trägt, muss nun deutlich mehr Geld verdienen, bevor er wechseln kann. Umgekehrt kommt ein Wechsel zurück in die GKV unter bestimmten Umständen in Frage, wenn das laufende Einkommen eines Arbeitnehmers unter die geltende Versicherungspflichtgrenze sinkt.

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