Versicherungspflichtgrenze 2012 ohne Auswirkungen für Selbständige

Pflichtversicherungsgrenze ohne Auswirkungen für Selbständige. Pünktlich zum Jahreswechsel sieht sich die private Krankenversicherung mit diversen Änderungen konfrontiert. Wichtigstes Beispiel: Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich von 49.500 Euro im Jahr 2011 auf 50.850 Euro im Jahr 2012.

[Adsenseresp]Für Selbständige hat diese Erhöhung erst einmal keine Auswirkungen. Sie können sich frei entscheiden, ob sie die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bevorzugen oder von den Vorzügen einer privaten Krankenkasse profitieren möchten. Eine Versicherungspflichtgrenze oder ein vorgeschriebenes Einkommen kommt bei Selbständigen nicht zum Ansatz.

Das bedeutet, dass der Wechsel zurück in die GKV für Selbständige etwas einfacher ist. Sie müssen ihr regelmäßiges Einkommen auch nicht mit einer Pflichtversicherungsgrenze abgleichen, sondern können bei Bedarf schneller zurück in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Doch trotz dieser Freizügigkeit ist es gut zu überlegen, ob der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ist. Zwar mag es im Einzelfall Gründe geben, warum Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse besser versorgt sind, doch in jedem Fall ist immer eine Prüfung der individuellen Umstände und ein Vergleich erforderlich, bevor man sich langfristig festlegt.

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