Bevor ein Versicherungsnehmer mit einer Versicherung einen Vertrag abschließt, ist ein PKV Versicherungsantrag zu stellen. Diesen Versicherungsantrag kann die Gesellschaft annehmen oder ablehnen, wenn eine schwache Bonität des Antragstellers Zahlungsprobleme vermuten lassen oder wenn der Gesundheitszustand angegriffen ist.
Jetzt kostenlose PKV-Beratung anfordern (hier klicken) >>
Eine Pflicht zur Annahme des Antrags gibt es in der privaten Krankenversicherung nur im Basistarif oder bei der Nachversicherung von Neugeborenen unter bestimmten Umständen.
Im Versicherungsantrag sind unterschiedlichste Daten einzugeben. Von den persönlichen Daten, den Adressdaten und der Kontoverbindung über den gewünschten Tarif bis zum bestehenden Schutz der Vorversicherung und möglichen Vorerkrankungen wird alles abgedeckt. Aus diesen Angaben macht sich der Versicherer ein Bild, ob er einen gesunden oder kranken Versicherten akzeptiert. Entsprechend kann sie je nach Gesundheitszustand einen Risikozuschlag verlangen.
Aus diesem Grund sind die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag von großer Wichtigkeit. Sie sind ordnungs- und wahrheitsgemäß zu beantworten. Kommt nach dem Abschluss des Vertrags ans Licht, dass im Antrag falsche Angaben gemacht wurden, kann das zu einem Ausschluss von Leistungen führen oder gar zur Kündigung des Vertrags durch den Versicherer. Gerade Fragen zu Lebensgewohnheiten, welche die Gesundheit gefährden müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. In der Regel kann der Versicherer im Krankheitsfalle Falschaussagen identifizieren und entsprechend reagieren. Ein typisches Beispiel ist die Angabe von Nikotinkonsum in Form von Zigaretten beim PKV Versicherungsantrag.
[AdsenseBreitresp]