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Die Pflegepflichtversicherung deckt auch weiterhin nicht alle Leistungen ab, die im Pflegefall anstehen.
Zum 01. Januar 2017 greift die nächste Stufe der Pflegereform. Versicherer und Versicherte müssen ab 2017 mit einem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit rechnen. Das zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II will damit pflegebedürftigen Menschen mit Demenz besser gerecht werden. Die Versicherer stellt diese Änderung vor große Herausforderungen.
In Zukunft beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen, wie selbständig ein Pflegebedürftiger im Alltag handeln kann. Dabei werden sechs Bereiche betrachtet. Es geht um die Prüfung der Mobilität, der Kommunikation, des Verhaltens, der Selbstversorgung, der Medikamenteneinnahme, der Tagesablaufgestaltung und der Kontaktpflege. Diese Messlatte wird zukünftig genutzt, um den alten Menschen in fünf Pflegegrade einzuteilen. Die bisherigen drei Pflegestufen verschwinden damit. Wer heute schon eine Pflegestufe hat, muss kein neues Gutachten anfordern. Es erfolgt vielmehr eine Übertragung der heutigen Pflegestufe in einen Pflegegrad.
Das Bundesgesundheitsministerium vermutet, dass durch die neue Definition 500.000 Menschen mehr zu den Pflegebedürftigen gehören, als dies bisher der Fall war. Die Leistungen werden sich ebenfalls leicht erhöhen. Dafür steigt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent. Für Kinderlose beträgt der Beitrag 2,8 Prozent des Bruttoeinkommens.
Trotzdem gewährt die gesetzliche Pflegeversicherung weiterhin keine Vollkaskoabsicherung. Darauf weisen Experten immer wieder hin. Die Pflegepflichtversicherung deckt auch weiterhin nicht alle Leistungen ab, die im Pflegefall anstehen. Hier unterscheidet sie sich deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Trotz neuer Definition werden viele Versicherer keine ganz neuen Tarife anbieten. Natürlich werden die privaten Pflegezusatzversicherungen an die Einstufung in Pflegegrade angepasst. Man will darauf achten, dass es nicht zu erheblichen Beitragserhöhungen für die Versicherten kommt. Einige Gesellschaften hatten ihre Tariflandschaft schon früher so flexibel gestaltet, dass sie sich leicht an gesetzliche Änderungen anpassen lässt. Denn diese werden weiterhin immer wieder nötig sein, damit die gesetzliche Pflegeversicherung ihre Aufgaben erfüllen kann.