Verbraucherschützer sind überwiegend zufrieden mit dem deutschen Policenangebot für die Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Was darf im Kleingedruckten stehen?
Die Verbraucherschützer sind im Großen und Ganzen mit den deutschen Policenangeboten zufrieden, dennoch weisen sie auf wesentliche Merkmale einer guten BU-Versicherung hin. Diese betreffen unter anderem die Sechs-Monats-Prognose, die ärztlich attestiert, dass die Berufsunfähigkeit länger als ein halbes Jahr dauern wird. Gute Tarife leisten dann, schlechte erst bei einer Drei-Jahres-Prognose. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gehört ebenfalls in gute Policen hinein, ebenso die 50-Prozent-Klausel. Demnach zahlt die Versicherung schon bei einer 50-prozentigen Erwerbsminderung. Es gibt aber immer noch Tarife mit einer 75-Prozent-Klausel, also hohen Hürden für die Leistung, und auch mit einer 25-Prozent-Klausel, die aber sehr wenig leisten.
Wo soll die BU-Police abgeschlossen werden?
Es gibt etliche Makler, die entsprechende Offerten im Programm haben, doch nicht alle beraten unabhängig. Sollte ein Versicherungsvertreter provisionsabhängig arbeiten, besteht immer die Gefahr, dass er überteuerte und/oder schlechte Produkte verkauft. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass es schon seit 2012 unabhängige Versicherungsberater gibt, die für die Beratung – nicht aber für den Abschluss – entlohnt werden. Hier sei mehr Neutralität gegeben, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.